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Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Websites und Abmahnungen
Die 10 wichtigsten Tipps für
Websitebetreiber und
Onlinehändler
Joomla!Day 2015 Hamburg 19.09.2015
Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Unsere Rechtsanwälte
2
Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Fachanwältin für
Informationstechnologierecht (IT-Recht)
Fachanwältin für gewerblichen
Rechtsschutz
Dr. Kerstin Heiß
Fachanwältin für
Informationstechnologierecht (IT-Recht)
Florian Decker
Fachanwalt für
Informationstechnologierecht (IT-Recht)
Matthias Rosa
Fachanwalt für
Informationstechnologierecht (IT-Recht)
. Joachim Decker
Rechtsanwalt
Richter a. D
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Unsere Kompetenzen
3
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4
Download der Präsentation unter…
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Nr. 1
Fehlendes oder fehlerhaftes Impressum
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Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Das steht in ….
6
Jede Webseite benötigt ein Impressum!
/ §§ 5, 6 Telemediengesetz (TMG), gilt für alle
„geschäftsmäßigen“ Teledienste.
/ und: Ergänzung durch §§ 2, 3 Dienstleistungs-
Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)
©LaCatrina–Fotolia.com
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Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Inhalt des Impressums: § 5 TMG
7
Jede Webseite benötigt ein Impressum!
1. Name, Anschrift, Rechtsform, Vertretungsberechtigter
2. E-Mailadresse
3. ggf. zuständige Aufsichtsbehörde,
4. Registereintragungen (Handels-, Vereins-,Partnerschafts-,
Genossenschaftsregister)
5. bei bestimmten Berufen Kammer, Berufsbezeichnung und Staat, in
dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde, berufsrechtliche
Regelungen und Info, wie diese zugänglich sind,
6. Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des
Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer
nach § 139c der Abgabenordnung
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Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Inhalt des Impressums
8
Jede Webseite benötigt ein Impressum!
/ § 55 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) bei
journalistisch-redaktionellen Inhalten:
Als Verantwortlicher darf nur benannt werden, wer
− seinen ständigen Aufenthalt im Inland hat,
− nicht infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur
Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat,
− voll geschäftsfähig ist und
− unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden kann.
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Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Beispiel eines Impressums einer GmbH
9
Jede Webseite benötigt ein Impressum!
Impressum
DemoShop GmbH
Demostraße 1
12345 Demostadt
Telefon: +49 (0)123 12345
Telefax: +49 (0)123 67890
E-Mail: online-shop @ domain.de
Geschäftsführer: Max Muster
Amtsgericht Demostadt, HRB 12345
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE123456789
Verantwortlich nach § 55 RStV: Lieschen Müller
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Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Brauchen Sie einen Disclaimer?
10
Jede Webseite benötigt ein Impressum!
„Haftungshinweis
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle wird die
Haftung für die Inhalte der externen Seiten
ausgeschlossen. Für den Inhalt dieser externen
Seiten sind ausschließlich deren Betreiber
verantwortlich. Sollten Sie bei einer verknüpften …“
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Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Brauchen Sie einen Disclaimer?
11
Jede Webseite benötigt ein Impressum!
Antwort: NEIN!
/ Disclaimer sind völlig wirkungslos!
/ Sie können die gesetzlich geregelte Haftung aus
§§ 77 ff. TMG nicht „regeln“!
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Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Und aktuell: Disclaimer kann wettbewerbswidrig sein
12
Jede Webseite benötigt ein Impressum!
„Inhalt des Online-Angebotes:
Der Autor übernimmt keinerlei
Gewähr für die Aktualität,
Korrektheit, Vollständigkeit oder
Qualität der bereitgestellten
Informationen …“
= Unzulässige AGB-Klausel,
wenn farblich abweichendes
Produkt geliefert wird: Händler
kann sich nicht auf die falsche
Produktbeschreibung berufen!
LG Arnsberg, Urteil vom
3.9.2015, Az. I-8 O 63/15
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Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Einbau eines Impressums
13
Jede Webseite benötigt ein Impressum!
/ „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und
ständig verfügbar“, § 5 TMG
/ sog. „Zwei-Klick-Regel“ des BGH: Die Erreich-
barkeit ist bei zwei Links – hier: „Kontakt“ und
„Impressum“ gegeben, Urteil vom 20.07.2006,
Az. I ZR 228/03).
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Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Auch in allen Social Media – Kanälen gilt die
Impressumspflicht!
14
Jede Webseite benötigt ein Impressum!
Fügen Sie in sämtliche Social-Media-Auftritte ein korrektes
Impressum nach § 5 TMG und § 55 RStV ein!
©cherezoff-Fotolia
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Impressumspflicht bei Facebook
15
Jede Webseite benötigt ein Impressum!
LG Aschaffenburg, Urteil vom 19.08.2011, 2 HK O 54/11;
LG Frankfurt , Beschluss vom 19.10.2011, 3-08 O 136/11
„Ein Impressum muss leicht erkennbar sein. Der Bereich
“Info” ist nicht als Impressum leicht erkennbar.“
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Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Impressumspflicht bei Facebook
16
Jede Webseite benötigt ein Impressum!
Facebook stellt einen
Link „Impressum“
zur Verfügung.
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Impressum bei Google +
17
Jede Webseite benötigt ein Impressum!
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Impressum bei Twitter
18
Jede Webseite benötigt ein Impressum!
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Impressum bei XING
19
Jede Webseite benötigt ein Impressum!
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Nr. 2
Fehlerhafte Widerrufsbelehrung in Shops
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21
Gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung
http://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_248anlage_1_403.html
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Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
22
Gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung
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1. Problem: Ingangsetzen der Widerrufsfrist
„…Die Widerrufsfrist beträgt
vierzehn Tage ab dem Tag … [1]“
„… [1] 1. Fügen Sie einen
der folgenden in Anführungs-
zeichen gesetzten Textbausteine
ein:… „
23
Gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung
rcx@Fotolia.com
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Ingangsetzen der Widerrufsfrist
Ziffer 1 b: eine Bestellung wird einheitlich geliefert
Beispiel: Der Kunde bestellt 1 Pulli, 1 Hose, 1 Kleid. Alle Artikel werden in einem
Paket geliefert.
Ziffer 1 c: eine Bestellung über mehrere Artikel, Teillieferung
Beispiel: Der Kunde bestellt 1 Pulli, 1 Hose, 1 Kleid. An einem Tag werden der Pulli
und die Hose, an einem anderen Tag das Kleid geliefert.
Ziffer 1 d: Bestellung eines Artikels, Teillieferung
Beispiel: Der Kunde bestellt eine Schrankwand. Es fehlt ein Regalboden, der
nachgeliefert wird.
24
Gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung
Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Sonstige Probleme mit dem neuen Muster der
Widerrufsbelehrung in Gestaltungshinweis 5:
2. Problem:
Immer Abholung oder
immer Rücksendung
durch den Kunden ?
25
Gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung
Art3D-Fotolia
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Abholung oder Rückensendung (Gestaltungshinweis 5 a):
26
Gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung
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Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Sonstige Probleme mit dem neuen Muster der Widerrufsbelehrung in
Gestaltungshinweis 5:
3. Problem: Verbraucher oder der
Händler tragen immer die
Rücksendekosten
ABER ….
27
Gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung
Art3D-Fotolia
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Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Postversand und Speditionsversand?? (Gestaltungshinweis 5 b):
28
Die neue Muster-Widerrufsbelehrung
http://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_248anlage_1_403.html
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Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Sonstige Probleme mit dem neuen Muster der
Widerrufsbelehrung in Gestaltungshinweis 5:
Wenn der Verbraucher die Rücksendekosten
tragen soll, …
− … müssen diese bei Speditionslieferung
vorab in der Belehrung beziffert werden
− … kann kein Post- und Speditions-
versand mehr zus. angeboten werden
29
Gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung
Art3D-Fotolia
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Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Telefaxnummer und E-Mail-Adresse des
Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:
- Hiermit widerrufe(in) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden
Waren (*),/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
30
Gesetzliches Muster für die Widerrufserklärung
http://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_248anlage_2_404.html
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E-Book „Widerrufsrecht“
Was Onlinehändler zur
Gesetzesänderung wissen
müssen
Februar 2014, 27 Seiten,
pdf-Datei, 4,4 MB
http://www.res-media.net/ebooks
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Nr. 3
Fehlerhafte Artikelbeschreibungen
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… gehören zu den Pflichten im Fernabsatz
33
Artikelbeschreibungen
Im Fernabsatz ist über die wesentlichen Eigenschaften
der Ware oder Dienstleistung zu informieren (vgl. Pflichten
beim Fernabsatz nach Art. 246 a § 1 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB)
- Farben
- Größen
- Waschbarkeit
- Material
- […]
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Bei manchen Artikeln gibt es inhaltliche Vorgaben durch
EU-Recht:
34
Artikelbeschreibungen
Inhaltliche Vorgaben für die Artikelbeschreibungen aufgrund
von Gesetzen, EU-Richtlinien, EU-Verordnungen usw.:
- Textilien
- Elektrogeräte/weiße Ware/Lampen
- Spielzeug
- Lebensmittel
- Schuhe
- […]
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Booklet „Artikelbeschreibungen“
Diese EU-
Kennzeichnungsvorschriften
müssen Onlinehändler
beachten
Juni 2015, Format 12 x 12 cm, 24 Seiten,
pdf-Datei, 1,5 MB
http://www.res-media.net/booklets
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Booklet „FAQ Energiekennzeichnung “
Die neuen Energiekenn-
zeichnungsvorschriften für
Onlinehändler ab dem
01.01.2015
Januar 2015, Format 12 x 12 cm, 18 Seiten,
pdf-Datei, 1,3 MB
http://www.res-media.net/booklets
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Nr. 4
Fehlerhafte Preisauszeichnung
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Es gelten die Informationspflichten beim Fernabsatz und die
Preisangabenverordnung:
38
Preisauszeichnung
1. Angabe des Gesamtpreises
2. Mehrwertsteuer-Hinweis
3. Versandkostenhinweis + ggf. Angabe der Höhe
4. Grundpreis in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis
5. Auslandsversandkosten?
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39
Preisauszeichnung
Wein XY 2005
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Rebsorte: xy
Alkoholgehalt: 15,00 Vol. %
0,75 L
9,90 EUR
inkl. gesetzl. MwSt. zzgl. Versandkosten
(13,20 EUR/L)
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Ein Sternchenverweis ist ….
40
Preisauszeichnung
… zulässig auf Übersichtsseiten, wenn die Ware von dort
NICHT direkt in den Warenkorb gelegt werden kann.
… immer unzulässig auf Detailseiten!
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Nr. 5
Unzulässige AGB-Klauseln
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Abmahnrisiko beim Verkauf an Verbraucher (B2C) :
42
Allgemeine Geschäftsbedingungen
„Das Transportrisiko trägt der Käufer.“
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Abmahnrisiko beim Verkauf an Verbraucher (B2C) :
43
Allgemeine Geschäftsbedingungen
„Der Kunde hat die Ware unverzüglich auf
Transportschäden zu überprüfen und diese der
Transportperson zu melden. Andernfalls kann er
keine Ansprüche geltend machen.“
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Abmahnrisiko beim Verkauf an Verbraucher (B2C) :
44
Allgemeine Geschäftsbedingungen
„Wenn ein Artikel nicht vorrätig ist, können
wir nach unserer Wahl einen ähnlichen
Artikel als gleichwertigen Ersatz liefern.“
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Abmahnrisiko beim Verkauf an Verbraucher (B2C) :
45
Allgemeine Geschäftsbedingungen
„Gerichtsstand ist Frankfurt.“
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Abmahnrisiko beim Verkauf an Verbraucher (B2C) :
46
Allgemeine Geschäftsbedingungen
„Unfreie Pakete werden nicht angenommen.“
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Nr. 6
Keine/ fehlerhafte Datenschutzinformation
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Es ist noch nicht höchstrichterlich entschieden, ob
„Datenschutz“ abgemahnt werden kann.
48
Datenschutz im Internet
Dafür: OLG Hamburg, Urteil
vom 27.06.2013, Az. 3 U 26/12
(Datenerhebung ohne
ausreichende
Datenschutzerklärung)
Trueffelpix-Fotolia
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Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
1. Grundsatz: Jede Webseite benötigt eine Seite „Datenschutz“.
49
Datenschutz im Internet
Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des
Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und
Verwendung personenbezogener Daten […] in allgemein
verständlicher Form zu unterrichten. Der Inhalt der Unterrichtung
muss für den Nutzer jederzeit abrufbar sein…“
§ 12 Abs. 1 Telemediengesetz
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1. Grundsatz: Jede Webseite benötigt eine Seite „Datenschutz“.
50
Datenschutz im Internet
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Seite „Datenschutz“.
51
Datenschutz im Internet
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2. Grundsatz: Die Kundendaten dürfen per Gesetz gespeichert,
verarbeitet und genutzt werden, WENN der Zweck z. B. die
Abwicklung der Bestellung oder Anfrage ist.
52
Datenschutz im Internet
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Wann benötigen Sie das Einverständnis des Nutzers zum
Speichern seiner Daten?
53
Datenschutz im Internet
Gesetzliche Erlaubnis zur Datenerhebung und – verwendung:
Beispiel: § 14 TMG
(1) Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines
Nutzers nur erheben und verwenden, soweit sie für die
Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines
Vertragsverhältnisses zwischen dem Diensteanbieter und dem
Nutzer über die Nutzung von Telemedien erforderlich sind
(Bestandsdaten).
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Wann benötigen Sie das Einverständnis des Nutzers zum
Speichern seiner Daten?
54
Datenschutz im Iternet
Ohne gesetzliche Erlaubnis ist immer das Einverständnis des
Nutzers erforderlich!
/ Newsletter
/ Werbemails
/ Kundenkonto
/ Übertragung von IP-Adressen (str)
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EINWILLIGUNG des Nutzers beim Kundenkonto – Wie geht das?
55
Datenschutz im Internet
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EINWILLIGUNG des Nutzers beim Newsletter – Wie geht das?
56
Datenschutz im Internet
Entweder eigenes Anmeldeformular oder
Abfrage im Bestellvorgang:
Ich möchte den Newsletter
abonnieren (Abmeldung jeder-
zeit möglich).
©mipan–Fotolia.com
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Kennen Sie das?
57
Quelle:http://pelikan-ag.com
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Datenschutz im Internet
/ EU-Richtlinie 2009/136/EG zur Änderung u. a. der Richtlinie 2002/58/EG über die
Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der
elektronischen Kommunikation vom 25. November 2009 („Cookie-Richtlinie“)
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32009L0136&from=DE
58
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Deutschland hat die EU-Cookie-RiLi nicht
umgesetzt (streitig)
/ Deutschland hätte die Cookie-RiLi bis 25. Mai 2011 in nationales Recht umsetzen
müssen.
/ Das ist nicht geschehen. Argument Bundesregierung: Unser § 15 Telemediengesetz
(TMG) enthält bereits alles, was die Cookie-RiLi erfordert (str. in Bezug auf Opt-in und
Opt-out).
/ Folgen, wenn eine EU-RiLi nicht umgesetzt wird:
. Ggf. Verstoß gegen EU-Verträge, Vertragsverletzungsverfahren der EU-
Kommission;
. Auslegung des nationalen Rechts des Mitgliedsstaats nach Ablauf der
Umsetzungsfrist im Sinne der Richtlinie auszulegen.
59
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Was heißt dann nun für Webseitenbetreiber in
Deutschland?
Deutschland stellt sich auf den Standpunkt, dass das jetzige TMG ausreichend ist.
Insofern hätten sich die bestehenden Anforderungen für Deutschland - und damit auch für
Ihren Shop oder Ihre Webseite - nicht geändert. In diesem Falle müsste nichts weiter
veranlasst werden.
Unserer Kanzlei liegen bislang keinerlei Abmahnungen im Zusammenhang mit der
Umsetzung der Cookie-RiLi vor und uns sind solche Abmahnungen bislang auch nicht
geworden.
/ FAZIT: Als deutscher Händler mit Liefergebiet „Deutschland“ müssen Sie derzeit
nichts tun. Ausnahmen: Sie verkaufen ins EU-Ausland oder nutzen bestimmte Google-
Werbeprogramme, dazu gleich.
60
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Datenschutz im Internet
- Sie verkaufen ins EU-Ausland?
/ Dann müssen Sie die EU-Cookie-RiLi umsetzen, denn: Es ist das
Wettbewerbsrecht und Datenschutzrecht des jeweiligen EU-Mitgliedsstaates
anwendbar, in das sie verkaufen.
/ Dort ist die EU-Cookie-RiLi bereits
in nationales Recht umgesetzt.
61
©TanjaBagusat-Fotolia.com
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Datenschutz im Internet
- Cookie-RiLi und Umbau der Webseite
/ Je nach Art des Cookies können Anpassungen im Shop erforderlich sein:
62
Zwingend erforderliche Cookies Cookies für zusätzliche Zwecke
= Cookies, die für die Nutzung des
Angebots erforderlich sind:
= Cookies, die für die Nutzung des Angebots
NICHT erforderlich sind:
- Spracheinstellungen des Nutzers
- Anzahl angezeigter Resultate pro Seite
- Inhalt des Warenkorbs
- Speicherung des Inputs mehrseitiger Formulare
- Login Cookies, damit Nutzer sich nicht auf jeder
Unterseite einzeln einloggen muss (allerdings nur als
Session-Cookie)
- Cookies zur Wiedergabe von Medieninhalten (Flash-
Cookies)
- Tracking Cookies
- Werbecookies
- Analysecookies
- Cookies von Social Media Plattformen (Facebook etc.)
Keine Informationspflichten
Keine Pflicht zur Einholung des Einverständnisses
Informationspflichten in der Datenschutzinfo +
Pflicht zur Einholung des Einverständnisses +
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Datenschutz im Internet
- Informationspflichten nach der Cookie-RiLi
/ Wenn Sie ins EU-Ausland verkaufen, müssen Sie über ein Banner (kein Pop-up
Fenster, da dieses über Browsereinstellungen des Nutzers geblockt werden kann)
folgenden Inhalt mitteilen:
- grundlegende Informationen über Cookies,
- einen Link zu weiterführenden Informationen
(zur Datenschutzerklärung),
- einen Einwilligungsbutton.
63
cherezoff-Fotolia
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Datenschutz im Internet
- Informationspflichten nach der Cookie-RiLi
/ Wenn Sie ins EU-Ausland verkaufen, müssen Sie außerdem folgende Informationen in
Ihre Datenschutzerklärung aufnehmen:
- die gespeicherten Informationen
- den Zweck der Speicherung
- die Speicherdauer
- den Verantwortlichen für die Speicherung
- Infos über das Widerrufsrecht des Nutzers (=Widerruf der Einwilligung
in das Speichern von Cookies)
64
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Datenschutz im Internet
- Einverständnis einholen nach der Cookie-RiLi
/ Der Nutzer muss zustimmen, wenn Sie per nicht zwingend erforderlichem Cookie
Daten sammeln:
- vor dem Setzen des ersten Cookies
- ohne voreingestelltes Häkchen
- freiwillig (also unabhängig von der
Nutzbarkeit des Shops.)
65
©mipan–Fotolia.com
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Google hat für die Programme
/ „Google AdSense“ (Werbung auf externen Webseiten);
/ „Google DoubleClick for Publishers“ (Schaltung fremder Anzeigen auf der eigenen
Webseite)
/ und „Google DoubleClick Ad Exchange“ (Werbe-Echtzeitmarkt).
die Nutzungsbedingungen geändert.
Bei der Nutzung dieser Tools sind die Vorgaben der Cookie-Richtlinie bis zum
30.09.2015 umzusetzen, auch wenn Sie nur innerhalb Deutschlands verkaufen.
Datenschutz im Internet
- Sie nutzen bestimmte Google-Werbeprogramme?
66
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Google verlangt in den geänderten Nutzungsbedingungen, dass ab dem 30.09.2015
/ die Einwilligung der Nutzer eingeholt wird
/ und dass die Datenschutzerklärung angepasst wird.
Tipps zur Umsetzung gibt Google auf der extra eingerichteten Seite
https://www.cookiechoices.org/. Ihre Informationstexte von Google müssen jedoch
entsprechend der tatsächlich erhobenen Daten angepasst werden.
Datenschutz im Internet
- Sie nutzen bestimmte Google-Werbeprogramme?
67
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Die neuen Nutzungsbedingungen gelten bislang zwar nur für die genannten
Programme, könnten nach einer Testphase jedoch auch auf die weit verbreiteten
Programme „Google Analytics“ und „Google AdWords“ ausgedehnt werden.
Dies könnte dann durch eine einheitliche praktische Umsetzung auch zur
Vereinheitlichung der Auslegung durch die Datenschutzbehörden in Europa führen.
Datenschutz im Internet
- Sie nutzen bestimmte Google-Werbeprogramme?
68
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Nr. 7
Unzulässige Werbemails
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Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Mitbewerber, die Wettbewerbszentrale usw. können direkt
wettbewerbsrechtlich gegen den Versender vorgehen
70
Unzulässige Werbemails
Grundsatz: § 7 UWG Unzumutbare
Belästigungen
(2) Eine unzumutbare Belästigung ist stets
anzunehmen […] Nr. 3 bei Werbung unter
Verwendung einer automatischen
Anrufmaschine, eines Faxgerätes oder
elektronischer Post, ohne dass eine
vorherige ausdrückliche Einwilligung
des Adressaten vorliegt.
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Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Ausnahme nach § 7 III UWG: Zulässigkeit von Mails ohne
ausdrückliche vorherige Einwilligung
71
Unzulässige Werbemails
… ist eine unzumutbare Belästigung bei einer Werbung unter Verwendung
elektronischer Post nicht anzunehmen, wenn
1. die Adresse im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder
Dienstleistung vom Kunden erhalten UND
2. die Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder
Dienstleistungen verwendet wird UND
3. der Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat UND
4. der Kunde bei Erhebung der Adresse auf Verwendung und
Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen wurde.
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Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Verbraucher können direkt nach BGB gegen den Versender
vorgehen
72
Unzulässige Werbemails
§ 823 Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig […] ein
sonstiges Recht eines anderen
widerrechtlich verletzt, ist dem anderen
zum Ersatz des daraus entstehenden
Schadens verpflichtet.
§ 1004 BGB Unterlassung
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Fachanwältin für Informationstechnologierecht
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Erforderlichkeit einer Einwilligung
73
Unzulässige Werbemails
Bei fehlender Einwilligung kann abgemahnt werden:
Abmahnung
Private/Gewerbliche
Abmahnung
Mitbewerber,
Wettbewerbszentrale …
§§ 823, 826, 1004 BGB §§ 7, 8 UWG
Unterlassung
Schadenersatz
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Einwilligung: Rechtsunsicherheit beim Double Opt-In
74
Unzulässige Werbemails
Bereits die erste Bestätigungsmail, die
den Bestätigungslink enthält, stellt
unzulässige E-Mailwerbung dar, wenn
der Empfänger für den Erhalt nicht vorher
eine Einwilligung erteilt hat (OLG
München, Urteil vom 29.9.2012, Az. 29 U
1682/12).
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Problematischer Adresshandel
75
Unzulässige Werbemails
Verstößt ein Vertrag, der den Verkauf von Adressdaten zum
Gegenstand hat, gegen die Vorschriften des Gesetzes gegen den
unlauteren Wettbewerb (UWG), führt dies zur Unwirksamkeit des
gesamten Vertrages (LG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2013, Az. 33
O 95/13 U).
Adressgewinnung über Internet-Gewinnspiele :
Ja, ich möchte am Gewinnspiel teilnehmen und erteile den in dieser Liste
aufgeführten Sponsoren für die jeweils angegebenen Produkte oder
Dienstleistungen mein Einverständnis für die Mail-, Post- und/oder
Telefonwerbung wie in der Liste angegeben. Das Einverständnis kann ich
jederzeit widerrufen.”
Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Fachanwältin für Informationstechnologierecht
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Empfehlungsmarketing
76
Unzulässige Werbemails
Weiterempfehlungsfunktionen auf Websites per
E-Mail sind unerlaubte Werbung (SPAM): BGH,
Urteil vom 12.09.2013, Az: I ZR 208/12.
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Aufforderung zu Kundenbewertungen
77
Unzulässige Werbemails
Die Mail-Aufforderung an einen Kunden zur
Bewertung des gekauften Artikels stellt ohne
das Vorliegen einer entsprechenden
Einwilligung eine unzulässige Werbemail
dar: AG Hannover, Urteil vom 3.4.2013 (Az.
550 C 13442/12).
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Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Booklet „FAQ zum E-Mailmarketing “
Die wichtigsten Fragen und
Antworten zum Versenden
von E-Mails und Newslettern
April 2015, Format 12 x 12 cm, 28 Seiten,
pdf-Datei, 1,7 MB
http://www.res-media.net/booklets
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Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Nr. 8
Fremde Marken im Suchmaschinenmarketing
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Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Google AdWords und Anzeigen
80
Suchmaschinen-Marketing
Grundsatz: Unternehmen dürfen bei
GoogleAdwords mit Schlüsselwörtern, die
mit einer fremden Marke identisch oder
verwechselbar sind, werben, solange die
Marke nicht im Anzeigentext auftaucht
(BGH, Urteil vom 13.12.2012, Az. I ZR
217/10).
– MOST-Pralinen -
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Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Google AdWords und Anzeigen
81
Suchmaschinen-Marketing
Ausnahme: Bei der Buchung des
Keywords „Fleurop“ durch einen nicht
diesem Vertriebssystem angeschlossenen
Blumenhändler liegt jedoch eine
Rechtsverletzung durch Täuschung über
die Herkunftsfunktion der Marke vor (BGH,
Urteil vom 27.6.2013, Az: I ZR 53/12).
– FLEUROP -
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Google AdWords und Anzeigen
82
Suchmaschinen-Marketing
Ausnahme: Bei der Buchung des
Keywords „Parship“ kann auch dann eine
Rechtsverletzung vorliegen, wenn der
Begriff in der Anzeige nicht auftaucht,
wenn diese allgemein formuliert ist und der
Werbende nicht erkennbar ist
(OLG Hamburg, Urteil vom 22.01.2015,
Az: 5 U 271/11).
– PARSHIP -
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Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Und was ist bei Metatags unzulässig?
83
Suchmaschinen-Marketing
Fremde Marken im eigenen Quelltext sind
unzulässig
BGH, Urteil vom 18.05.2006,
Az. I ZR 183/03
– IMPULS -
©FelixPergande-Fotolia
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Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Kein Font Matching!
84
Suchmaschinen-Marketing
Die Verwendung von fremden Marken in Metatags
oder auf der Website in weißer Schrift auf weißem
Untergrund zu Werbezwecken ist unzulässig,
wenn sich die Produkte nicht im Artikelsortiment
des Händlers befinden
BGH, Urteil vom 8.02.2007, Az. I ZR 77/04
– AIDOL -
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Fachanwältin für Informationstechnologierecht
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Nutzung von Analyse-Tools
85
Analysetools und Datenschutz
Beispiel GoogleAnalytics – Zulässig, wenn
diese Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Anonymisierung der IP-Adressen
2. Information in der Seite „Datenschutz“
3. Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers mit Link zum
Deaktivierungs-Add on und Setzen eines Opt-Out-Cookies
4. Auftragsdatenverarbeitungsvertrag mit Google
5. Löschung der Altdaten
Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Booklet „Suchmaschinenmarketing“
Die 10 wichtigsten Rechtstipps
zu SEO und SEA für Agenturen
und Webseitenbetreiber
November 2014, Format 12 x 12 cm,
24 Seiten, pdf-Datei, 1,2 MB
http://www.res-media.net/booklets
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Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Nr. 9
Bildrechte im Social Media Marketing
Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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Urheberrechte
88
Social Media Marketing
Frage:
/ Kann ich fremdes Material verwenden, wenn ich die
Quelle angebe?
. Zulässig oder
unzulässig?
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Urheberrechte
89
Social Media Marketing
Antwort:
/ Nein!
. Die Nutzung ist nicht zulässig ohne vorheriges
Einverständnis des Urhebers – unabhängig davon,
ob er als Quelle genannt wird.
Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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Recht am eigenen Bild
90
Social Media Marketing
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Recht am eigenen Bild
91
Social Media Marketing
„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des
Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau
gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als
erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich
abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt […]“, § 22
Kunsturhebergesetz (KUG).
©ChristianRummel–fotolia.com
Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Recht am eigenen Bild
92
Social Media Marketing
/ Keine Erlaubnis zur Veröffentlichung ist erforderlich,
wenn die Person als „Beiwerk“ auf dem Foto zu
sehen ist:
©Quelle:http://www.flickr.com/photos/dr/2034924117/
Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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Recht am eigenen Bild
93
Social Media Marketing
/ Eine Erlaubnis zur Veröffentlichung ist erforderlich,
. WENN die Person im Mittelpunkt des Fotos steht und individuell
erkennbar ist.
. Ausnahme:
1. Person der Zeitgeschichte
2. Öffentliche Veranstaltungen und ähnliche Ereignisse
/ Erlaubnis kann auch „konkludent“, also durch Verhalten erteilt werden.
Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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Nutzungsrechte an Bildern
94
Social Media Marketing
/ Fotos dürfen nur dann geteilt werden, wenn dazu die entsprechenden
Nutzungsrechte vorliegen!
Das Einbinden von Like-Buttons stellt eine „Aufforderung zum Teilen“ dar,
wodurch an die teilende Person eine Nutzungslizenz vergeben werde. Sind die
Bilder in der eigenen Internetpräsenz keine eigenen, können die für das Teilen
von Content erforderliche Social-Media Lizenz fehlen. Das gilt auch, wenn der
Seitenbetreiber zwar die Lizenz zum Veröffentlichen der Bilder hat. Diese
beinhaltet nämlich nicht automatisch auch das Recht des Seitenbetreibers,
seinen Users Lizenzen zum Teilen zu vergeben (LG Frankfurt, Urteil vom
17.07.2014, Az. 2 03 S 2/14).
Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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Nr. 10
Verhalten bei Abmahnungen
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Fachanwältin für Informationstechnologierecht
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Wieso darf fast jeder kleine Fehler abgemahnt
werden?
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„Unlauter handelt insbesondere, wer
[…] einer gesetzlichen Vorschrift
zuwiderhandelt, die auch dazu
bestimmt ist, im Interesse der
Marktteilnehmer das Marktverhalten
zu regeln (§ 4 Nr. 11 UWG).“
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Wer darf abmahnen?
§ 8 UWG:
/ jeder Mitbewerber
/ rechtsfähige Verbände zur Förderung gewerblicher
oder selbständiger beruflicher Interessen
/ qualifizierten Einrichtungen mit Eintrag in der Liste
nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes
/ die Industrie- und Handelskammern oder den
Handwerkskammern.
Kurhan-Fotolia
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Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
… gehören zum Schadenersatz nach § 9 UWG
98
Abmahnung: Anwaltskosten
Gegenstandswert
bis…
1,3 Gebühr
netto
10.000 EUR 745,40 EUR
16.000 EUR 865,00 EUR
22.000 EUR 984,60 EUR
25.000 EUR 1.044,40 EUR
35.000 EUR 1.239,40 EUR
Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Alternativen
1. Ignorieren?
2. Abgabe der Unterlassungserklärung?
3. Einstweilige Verfügung?
4. Notarielle Unterwerfungserklärung?
99
Wie verhalten Sie sich bei Abmahnung?
Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Booklet „Verhalten bei Abmahnungen“
Die wichtigsten Informationen
für Betroffene.
Oktober 2014, Format 12 x 12 cm, 24 Seiten,
pdf-Datei, 1,2 MB
http://www.res-media.net/booklets
Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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101
Haben Sie Fragen?
http://de.slideshare.net/RESMEDIA

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Websites und Abmahnungen - Die 10 wichtigsten Tipps für Websitebetreiber und Onlinehändler

  • 1. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Websites und Abmahnungen Die 10 wichtigsten Tipps für Websitebetreiber und Onlinehändler Joomla!Day 2015 Hamburg 19.09.2015
  • 2. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Unsere Rechtsanwälte 2 Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht (IT-Recht) Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Dr. Kerstin Heiß Fachanwältin für Informationstechnologierecht (IT-Recht) Florian Decker Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) Matthias Rosa Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) . Joachim Decker Rechtsanwalt Richter a. D
  • 3. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Unsere Kompetenzen 3
  • 4. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz 4 Download der Präsentation unter… http://de.slideshare.net/RESMEDIA
  • 5. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Nr. 1 Fehlendes oder fehlerhaftes Impressum
  • 6. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Das steht in …. 6 Jede Webseite benötigt ein Impressum! / §§ 5, 6 Telemediengesetz (TMG), gilt für alle „geschäftsmäßigen“ Teledienste. / und: Ergänzung durch §§ 2, 3 Dienstleistungs- Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) ©LaCatrina–Fotolia.com
  • 7. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Inhalt des Impressums: § 5 TMG 7 Jede Webseite benötigt ein Impressum! 1. Name, Anschrift, Rechtsform, Vertretungsberechtigter 2. E-Mailadresse 3. ggf. zuständige Aufsichtsbehörde, 4. Registereintragungen (Handels-, Vereins-,Partnerschafts-, Genossenschaftsregister) 5. bei bestimmten Berufen Kammer, Berufsbezeichnung und Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde, berufsrechtliche Regelungen und Info, wie diese zugänglich sind, 6. Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung
  • 8. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Inhalt des Impressums 8 Jede Webseite benötigt ein Impressum! / § 55 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) bei journalistisch-redaktionellen Inhalten: Als Verantwortlicher darf nur benannt werden, wer − seinen ständigen Aufenthalt im Inland hat, − nicht infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat, − voll geschäftsfähig ist und − unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden kann.
  • 9. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Beispiel eines Impressums einer GmbH 9 Jede Webseite benötigt ein Impressum! Impressum DemoShop GmbH Demostraße 1 12345 Demostadt Telefon: +49 (0)123 12345 Telefax: +49 (0)123 67890 E-Mail: online-shop @ domain.de Geschäftsführer: Max Muster Amtsgericht Demostadt, HRB 12345 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE123456789 Verantwortlich nach § 55 RStV: Lieschen Müller
  • 10. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Brauchen Sie einen Disclaimer? 10 Jede Webseite benötigt ein Impressum! „Haftungshinweis Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle wird die Haftung für die Inhalte der externen Seiten ausgeschlossen. Für den Inhalt dieser externen Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Sollten Sie bei einer verknüpften …“
  • 11. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Brauchen Sie einen Disclaimer? 11 Jede Webseite benötigt ein Impressum! Antwort: NEIN! / Disclaimer sind völlig wirkungslos! / Sie können die gesetzlich geregelte Haftung aus §§ 77 ff. TMG nicht „regeln“!
  • 12. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Und aktuell: Disclaimer kann wettbewerbswidrig sein 12 Jede Webseite benötigt ein Impressum! „Inhalt des Online-Angebotes: Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen …“ = Unzulässige AGB-Klausel, wenn farblich abweichendes Produkt geliefert wird: Händler kann sich nicht auf die falsche Produktbeschreibung berufen! LG Arnsberg, Urteil vom 3.9.2015, Az. I-8 O 63/15
  • 13. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Einbau eines Impressums 13 Jede Webseite benötigt ein Impressum! / „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“, § 5 TMG / sog. „Zwei-Klick-Regel“ des BGH: Die Erreich- barkeit ist bei zwei Links – hier: „Kontakt“ und „Impressum“ gegeben, Urteil vom 20.07.2006, Az. I ZR 228/03).
  • 14. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Auch in allen Social Media – Kanälen gilt die Impressumspflicht! 14 Jede Webseite benötigt ein Impressum! Fügen Sie in sämtliche Social-Media-Auftritte ein korrektes Impressum nach § 5 TMG und § 55 RStV ein! ©cherezoff-Fotolia
  • 15. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Impressumspflicht bei Facebook 15 Jede Webseite benötigt ein Impressum! LG Aschaffenburg, Urteil vom 19.08.2011, 2 HK O 54/11; LG Frankfurt , Beschluss vom 19.10.2011, 3-08 O 136/11 „Ein Impressum muss leicht erkennbar sein. Der Bereich “Info” ist nicht als Impressum leicht erkennbar.“
  • 16. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Impressumspflicht bei Facebook 16 Jede Webseite benötigt ein Impressum! Facebook stellt einen Link „Impressum“ zur Verfügung.
  • 17. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Impressum bei Google + 17 Jede Webseite benötigt ein Impressum!
  • 18. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Impressum bei Twitter 18 Jede Webseite benötigt ein Impressum!
  • 19. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Impressum bei XING 19 Jede Webseite benötigt ein Impressum!
  • 20. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Nr. 2 Fehlerhafte Widerrufsbelehrung in Shops
  • 21. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz 21 Gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung http://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_248anlage_1_403.html
  • 22. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz 22 Gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung
  • 23. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz 1. Problem: Ingangsetzen der Widerrufsfrist „…Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag … [1]“ „… [1] 1. Fügen Sie einen der folgenden in Anführungs- zeichen gesetzten Textbausteine ein:… „ 23 Gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung rcx@Fotolia.com
  • 24. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Ingangsetzen der Widerrufsfrist Ziffer 1 b: eine Bestellung wird einheitlich geliefert Beispiel: Der Kunde bestellt 1 Pulli, 1 Hose, 1 Kleid. Alle Artikel werden in einem Paket geliefert. Ziffer 1 c: eine Bestellung über mehrere Artikel, Teillieferung Beispiel: Der Kunde bestellt 1 Pulli, 1 Hose, 1 Kleid. An einem Tag werden der Pulli und die Hose, an einem anderen Tag das Kleid geliefert. Ziffer 1 d: Bestellung eines Artikels, Teillieferung Beispiel: Der Kunde bestellt eine Schrankwand. Es fehlt ein Regalboden, der nachgeliefert wird. 24 Gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung
  • 25. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Sonstige Probleme mit dem neuen Muster der Widerrufsbelehrung in Gestaltungshinweis 5: 2. Problem: Immer Abholung oder immer Rücksendung durch den Kunden ? 25 Gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung Art3D-Fotolia
  • 26. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Abholung oder Rückensendung (Gestaltungshinweis 5 a): 26 Gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung
  • 27. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Sonstige Probleme mit dem neuen Muster der Widerrufsbelehrung in Gestaltungshinweis 5: 3. Problem: Verbraucher oder der Händler tragen immer die Rücksendekosten ABER …. 27 Gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung Art3D-Fotolia
  • 28. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Postversand und Speditionsversand?? (Gestaltungshinweis 5 b): 28 Die neue Muster-Widerrufsbelehrung http://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_248anlage_1_403.html
  • 29. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Sonstige Probleme mit dem neuen Muster der Widerrufsbelehrung in Gestaltungshinweis 5: Wenn der Verbraucher die Rücksendekosten tragen soll, … − … müssen diese bei Speditionslieferung vorab in der Belehrung beziffert werden − … kann kein Post- und Speditions- versand mehr zus. angeboten werden 29 Gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung Art3D-Fotolia
  • 30. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) - An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Telefaxnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]: - Hiermit widerrufe(in) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*),/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) - Bestellt am (*)/erhalten am (*) - Name des/der Verbraucher(s) - Anschrift des/der Verbraucher(s) - Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) - Datum (*) Unzutreffendes streichen. 30 Gesetzliches Muster für die Widerrufserklärung http://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_248anlage_2_404.html
  • 31. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz E-Book „Widerrufsrecht“ Was Onlinehändler zur Gesetzesänderung wissen müssen Februar 2014, 27 Seiten, pdf-Datei, 4,4 MB http://www.res-media.net/ebooks
  • 32. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Nr. 3 Fehlerhafte Artikelbeschreibungen
  • 33. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz … gehören zu den Pflichten im Fernabsatz 33 Artikelbeschreibungen Im Fernabsatz ist über die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung zu informieren (vgl. Pflichten beim Fernabsatz nach Art. 246 a § 1 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB) - Farben - Größen - Waschbarkeit - Material - […]
  • 34. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Bei manchen Artikeln gibt es inhaltliche Vorgaben durch EU-Recht: 34 Artikelbeschreibungen Inhaltliche Vorgaben für die Artikelbeschreibungen aufgrund von Gesetzen, EU-Richtlinien, EU-Verordnungen usw.: - Textilien - Elektrogeräte/weiße Ware/Lampen - Spielzeug - Lebensmittel - Schuhe - […]
  • 35. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Booklet „Artikelbeschreibungen“ Diese EU- Kennzeichnungsvorschriften müssen Onlinehändler beachten Juni 2015, Format 12 x 12 cm, 24 Seiten, pdf-Datei, 1,5 MB http://www.res-media.net/booklets
  • 36. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Booklet „FAQ Energiekennzeichnung “ Die neuen Energiekenn- zeichnungsvorschriften für Onlinehändler ab dem 01.01.2015 Januar 2015, Format 12 x 12 cm, 18 Seiten, pdf-Datei, 1,3 MB http://www.res-media.net/booklets
  • 37. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Nr. 4 Fehlerhafte Preisauszeichnung
  • 38. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Es gelten die Informationspflichten beim Fernabsatz und die Preisangabenverordnung: 38 Preisauszeichnung 1. Angabe des Gesamtpreises 2. Mehrwertsteuer-Hinweis 3. Versandkostenhinweis + ggf. Angabe der Höhe 4. Grundpreis in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis 5. Auslandsversandkosten?
  • 39. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz 39 Preisauszeichnung Wein XY 2005 Lorem Ipsum is simply dummy text of the printing and typesetting industry. Lorem Ipsum has been the industry's standard dummy text ever since the 1500s. Rebsorte: xy Alkoholgehalt: 15,00 Vol. % 0,75 L 9,90 EUR inkl. gesetzl. MwSt. zzgl. Versandkosten (13,20 EUR/L)
  • 40. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Ein Sternchenverweis ist …. 40 Preisauszeichnung … zulässig auf Übersichtsseiten, wenn die Ware von dort NICHT direkt in den Warenkorb gelegt werden kann. … immer unzulässig auf Detailseiten!
  • 41. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Nr. 5 Unzulässige AGB-Klauseln
  • 42. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Abmahnrisiko beim Verkauf an Verbraucher (B2C) : 42 Allgemeine Geschäftsbedingungen „Das Transportrisiko trägt der Käufer.“
  • 43. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Abmahnrisiko beim Verkauf an Verbraucher (B2C) : 43 Allgemeine Geschäftsbedingungen „Der Kunde hat die Ware unverzüglich auf Transportschäden zu überprüfen und diese der Transportperson zu melden. Andernfalls kann er keine Ansprüche geltend machen.“
  • 44. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Abmahnrisiko beim Verkauf an Verbraucher (B2C) : 44 Allgemeine Geschäftsbedingungen „Wenn ein Artikel nicht vorrätig ist, können wir nach unserer Wahl einen ähnlichen Artikel als gleichwertigen Ersatz liefern.“
  • 45. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Abmahnrisiko beim Verkauf an Verbraucher (B2C) : 45 Allgemeine Geschäftsbedingungen „Gerichtsstand ist Frankfurt.“
  • 46. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Abmahnrisiko beim Verkauf an Verbraucher (B2C) : 46 Allgemeine Geschäftsbedingungen „Unfreie Pakete werden nicht angenommen.“
  • 47. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Nr. 6 Keine/ fehlerhafte Datenschutzinformation
  • 48. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Es ist noch nicht höchstrichterlich entschieden, ob „Datenschutz“ abgemahnt werden kann. 48 Datenschutz im Internet Dafür: OLG Hamburg, Urteil vom 27.06.2013, Az. 3 U 26/12 (Datenerhebung ohne ausreichende Datenschutzerklärung) Trueffelpix-Fotolia
  • 49. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz 1. Grundsatz: Jede Webseite benötigt eine Seite „Datenschutz“. 49 Datenschutz im Internet Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten […] in allgemein verständlicher Form zu unterrichten. Der Inhalt der Unterrichtung muss für den Nutzer jederzeit abrufbar sein…“ § 12 Abs. 1 Telemediengesetz
  • 50. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz 1. Grundsatz: Jede Webseite benötigt eine Seite „Datenschutz“. 50 Datenschutz im Internet
  • 51. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Seite „Datenschutz“. 51 Datenschutz im Internet
  • 52. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz 2. Grundsatz: Die Kundendaten dürfen per Gesetz gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, WENN der Zweck z. B. die Abwicklung der Bestellung oder Anfrage ist. 52 Datenschutz im Internet
  • 53. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Wann benötigen Sie das Einverständnis des Nutzers zum Speichern seiner Daten? 53 Datenschutz im Internet Gesetzliche Erlaubnis zur Datenerhebung und – verwendung: Beispiel: § 14 TMG (1) Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers nur erheben und verwenden, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Diensteanbieter und dem Nutzer über die Nutzung von Telemedien erforderlich sind (Bestandsdaten).
  • 54. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Wann benötigen Sie das Einverständnis des Nutzers zum Speichern seiner Daten? 54 Datenschutz im Iternet Ohne gesetzliche Erlaubnis ist immer das Einverständnis des Nutzers erforderlich! / Newsletter / Werbemails / Kundenkonto / Übertragung von IP-Adressen (str) ©christopheBOISSON-Fotolia
  • 55. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz EINWILLIGUNG des Nutzers beim Kundenkonto – Wie geht das? 55 Datenschutz im Internet
  • 56. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz EINWILLIGUNG des Nutzers beim Newsletter – Wie geht das? 56 Datenschutz im Internet Entweder eigenes Anmeldeformular oder Abfrage im Bestellvorgang: Ich möchte den Newsletter abonnieren (Abmeldung jeder- zeit möglich). ©mipan–Fotolia.com
  • 57. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Kennen Sie das? 57 Quelle:http://pelikan-ag.com
  • 58. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Datenschutz im Internet / EU-Richtlinie 2009/136/EG zur Änderung u. a. der Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation vom 25. November 2009 („Cookie-Richtlinie“) http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32009L0136&from=DE 58
  • 59. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Deutschland hat die EU-Cookie-RiLi nicht umgesetzt (streitig) / Deutschland hätte die Cookie-RiLi bis 25. Mai 2011 in nationales Recht umsetzen müssen. / Das ist nicht geschehen. Argument Bundesregierung: Unser § 15 Telemediengesetz (TMG) enthält bereits alles, was die Cookie-RiLi erfordert (str. in Bezug auf Opt-in und Opt-out). / Folgen, wenn eine EU-RiLi nicht umgesetzt wird: . Ggf. Verstoß gegen EU-Verträge, Vertragsverletzungsverfahren der EU- Kommission; . Auslegung des nationalen Rechts des Mitgliedsstaats nach Ablauf der Umsetzungsfrist im Sinne der Richtlinie auszulegen. 59
  • 60. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Was heißt dann nun für Webseitenbetreiber in Deutschland? Deutschland stellt sich auf den Standpunkt, dass das jetzige TMG ausreichend ist. Insofern hätten sich die bestehenden Anforderungen für Deutschland - und damit auch für Ihren Shop oder Ihre Webseite - nicht geändert. In diesem Falle müsste nichts weiter veranlasst werden. Unserer Kanzlei liegen bislang keinerlei Abmahnungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Cookie-RiLi vor und uns sind solche Abmahnungen bislang auch nicht geworden. / FAZIT: Als deutscher Händler mit Liefergebiet „Deutschland“ müssen Sie derzeit nichts tun. Ausnahmen: Sie verkaufen ins EU-Ausland oder nutzen bestimmte Google- Werbeprogramme, dazu gleich. 60
  • 61. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Datenschutz im Internet - Sie verkaufen ins EU-Ausland? / Dann müssen Sie die EU-Cookie-RiLi umsetzen, denn: Es ist das Wettbewerbsrecht und Datenschutzrecht des jeweiligen EU-Mitgliedsstaates anwendbar, in das sie verkaufen. / Dort ist die EU-Cookie-RiLi bereits in nationales Recht umgesetzt. 61 ©TanjaBagusat-Fotolia.com
  • 62. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Datenschutz im Internet - Cookie-RiLi und Umbau der Webseite / Je nach Art des Cookies können Anpassungen im Shop erforderlich sein: 62 Zwingend erforderliche Cookies Cookies für zusätzliche Zwecke = Cookies, die für die Nutzung des Angebots erforderlich sind: = Cookies, die für die Nutzung des Angebots NICHT erforderlich sind: - Spracheinstellungen des Nutzers - Anzahl angezeigter Resultate pro Seite - Inhalt des Warenkorbs - Speicherung des Inputs mehrseitiger Formulare - Login Cookies, damit Nutzer sich nicht auf jeder Unterseite einzeln einloggen muss (allerdings nur als Session-Cookie) - Cookies zur Wiedergabe von Medieninhalten (Flash- Cookies) - Tracking Cookies - Werbecookies - Analysecookies - Cookies von Social Media Plattformen (Facebook etc.) Keine Informationspflichten Keine Pflicht zur Einholung des Einverständnisses Informationspflichten in der Datenschutzinfo + Pflicht zur Einholung des Einverständnisses +
  • 63. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Datenschutz im Internet - Informationspflichten nach der Cookie-RiLi / Wenn Sie ins EU-Ausland verkaufen, müssen Sie über ein Banner (kein Pop-up Fenster, da dieses über Browsereinstellungen des Nutzers geblockt werden kann) folgenden Inhalt mitteilen: - grundlegende Informationen über Cookies, - einen Link zu weiterführenden Informationen (zur Datenschutzerklärung), - einen Einwilligungsbutton. 63 cherezoff-Fotolia
  • 64. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Datenschutz im Internet - Informationspflichten nach der Cookie-RiLi / Wenn Sie ins EU-Ausland verkaufen, müssen Sie außerdem folgende Informationen in Ihre Datenschutzerklärung aufnehmen: - die gespeicherten Informationen - den Zweck der Speicherung - die Speicherdauer - den Verantwortlichen für die Speicherung - Infos über das Widerrufsrecht des Nutzers (=Widerruf der Einwilligung in das Speichern von Cookies) 64
  • 65. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Datenschutz im Internet - Einverständnis einholen nach der Cookie-RiLi / Der Nutzer muss zustimmen, wenn Sie per nicht zwingend erforderlichem Cookie Daten sammeln: - vor dem Setzen des ersten Cookies - ohne voreingestelltes Häkchen - freiwillig (also unabhängig von der Nutzbarkeit des Shops.) 65 ©mipan–Fotolia.com
  • 66. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Google hat für die Programme / „Google AdSense“ (Werbung auf externen Webseiten); / „Google DoubleClick for Publishers“ (Schaltung fremder Anzeigen auf der eigenen Webseite) / und „Google DoubleClick Ad Exchange“ (Werbe-Echtzeitmarkt). die Nutzungsbedingungen geändert. Bei der Nutzung dieser Tools sind die Vorgaben der Cookie-Richtlinie bis zum 30.09.2015 umzusetzen, auch wenn Sie nur innerhalb Deutschlands verkaufen. Datenschutz im Internet - Sie nutzen bestimmte Google-Werbeprogramme? 66
  • 67. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Google verlangt in den geänderten Nutzungsbedingungen, dass ab dem 30.09.2015 / die Einwilligung der Nutzer eingeholt wird / und dass die Datenschutzerklärung angepasst wird. Tipps zur Umsetzung gibt Google auf der extra eingerichteten Seite https://www.cookiechoices.org/. Ihre Informationstexte von Google müssen jedoch entsprechend der tatsächlich erhobenen Daten angepasst werden. Datenschutz im Internet - Sie nutzen bestimmte Google-Werbeprogramme? 67
  • 68. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Die neuen Nutzungsbedingungen gelten bislang zwar nur für die genannten Programme, könnten nach einer Testphase jedoch auch auf die weit verbreiteten Programme „Google Analytics“ und „Google AdWords“ ausgedehnt werden. Dies könnte dann durch eine einheitliche praktische Umsetzung auch zur Vereinheitlichung der Auslegung durch die Datenschutzbehörden in Europa führen. Datenschutz im Internet - Sie nutzen bestimmte Google-Werbeprogramme? 68
  • 69. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Nr. 7 Unzulässige Werbemails
  • 70. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Mitbewerber, die Wettbewerbszentrale usw. können direkt wettbewerbsrechtlich gegen den Versender vorgehen 70 Unzulässige Werbemails Grundsatz: § 7 UWG Unzumutbare Belästigungen (2) Eine unzumutbare Belästigung ist stets anzunehmen […] Nr. 3 bei Werbung unter Verwendung einer automatischen Anrufmaschine, eines Faxgerätes oder elektronischer Post, ohne dass eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt. ©AAA-Fotolia
  • 71. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Ausnahme nach § 7 III UWG: Zulässigkeit von Mails ohne ausdrückliche vorherige Einwilligung 71 Unzulässige Werbemails … ist eine unzumutbare Belästigung bei einer Werbung unter Verwendung elektronischer Post nicht anzunehmen, wenn 1. die Adresse im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung vom Kunden erhalten UND 2. die Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet wird UND 3. der Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat UND 4. der Kunde bei Erhebung der Adresse auf Verwendung und Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen wurde.
  • 72. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Verbraucher können direkt nach BGB gegen den Versender vorgehen 72 Unzulässige Werbemails § 823 Schadensersatzpflicht (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig […] ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. § 1004 BGB Unterlassung ©AAA-Fotolia
  • 73. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Erforderlichkeit einer Einwilligung 73 Unzulässige Werbemails Bei fehlender Einwilligung kann abgemahnt werden: Abmahnung Private/Gewerbliche Abmahnung Mitbewerber, Wettbewerbszentrale … §§ 823, 826, 1004 BGB §§ 7, 8 UWG Unterlassung Schadenersatz
  • 74. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Einwilligung: Rechtsunsicherheit beim Double Opt-In 74 Unzulässige Werbemails Bereits die erste Bestätigungsmail, die den Bestätigungslink enthält, stellt unzulässige E-Mailwerbung dar, wenn der Empfänger für den Erhalt nicht vorher eine Einwilligung erteilt hat (OLG München, Urteil vom 29.9.2012, Az. 29 U 1682/12). ©pdesign-Fotolia
  • 75. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Problematischer Adresshandel 75 Unzulässige Werbemails Verstößt ein Vertrag, der den Verkauf von Adressdaten zum Gegenstand hat, gegen die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), führt dies zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages (LG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2013, Az. 33 O 95/13 U). Adressgewinnung über Internet-Gewinnspiele : Ja, ich möchte am Gewinnspiel teilnehmen und erteile den in dieser Liste aufgeführten Sponsoren für die jeweils angegebenen Produkte oder Dienstleistungen mein Einverständnis für die Mail-, Post- und/oder Telefonwerbung wie in der Liste angegeben. Das Einverständnis kann ich jederzeit widerrufen.”
  • 76. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Empfehlungsmarketing 76 Unzulässige Werbemails Weiterempfehlungsfunktionen auf Websites per E-Mail sind unerlaubte Werbung (SPAM): BGH, Urteil vom 12.09.2013, Az: I ZR 208/12. ©shoot4u-Fotolia
  • 77. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Aufforderung zu Kundenbewertungen 77 Unzulässige Werbemails Die Mail-Aufforderung an einen Kunden zur Bewertung des gekauften Artikels stellt ohne das Vorliegen einer entsprechenden Einwilligung eine unzulässige Werbemail dar: AG Hannover, Urteil vom 3.4.2013 (Az. 550 C 13442/12). ©cirquedesprit-Fotolia.com
  • 78. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Booklet „FAQ zum E-Mailmarketing “ Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Versenden von E-Mails und Newslettern April 2015, Format 12 x 12 cm, 28 Seiten, pdf-Datei, 1,7 MB http://www.res-media.net/booklets
  • 79. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Nr. 8 Fremde Marken im Suchmaschinenmarketing
  • 80. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Google AdWords und Anzeigen 80 Suchmaschinen-Marketing Grundsatz: Unternehmen dürfen bei GoogleAdwords mit Schlüsselwörtern, die mit einer fremden Marke identisch oder verwechselbar sind, werben, solange die Marke nicht im Anzeigentext auftaucht (BGH, Urteil vom 13.12.2012, Az. I ZR 217/10). – MOST-Pralinen - snyggg.de-Fotolia
  • 81. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Google AdWords und Anzeigen 81 Suchmaschinen-Marketing Ausnahme: Bei der Buchung des Keywords „Fleurop“ durch einen nicht diesem Vertriebssystem angeschlossenen Blumenhändler liegt jedoch eine Rechtsverletzung durch Täuschung über die Herkunftsfunktion der Marke vor (BGH, Urteil vom 27.6.2013, Az: I ZR 53/12). – FLEUROP -
  • 82. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Google AdWords und Anzeigen 82 Suchmaschinen-Marketing Ausnahme: Bei der Buchung des Keywords „Parship“ kann auch dann eine Rechtsverletzung vorliegen, wenn der Begriff in der Anzeige nicht auftaucht, wenn diese allgemein formuliert ist und der Werbende nicht erkennbar ist (OLG Hamburg, Urteil vom 22.01.2015, Az: 5 U 271/11). – PARSHIP -
  • 83. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Und was ist bei Metatags unzulässig? 83 Suchmaschinen-Marketing Fremde Marken im eigenen Quelltext sind unzulässig BGH, Urteil vom 18.05.2006, Az. I ZR 183/03 – IMPULS - ©FelixPergande-Fotolia
  • 84. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Kein Font Matching! 84 Suchmaschinen-Marketing Die Verwendung von fremden Marken in Metatags oder auf der Website in weißer Schrift auf weißem Untergrund zu Werbezwecken ist unzulässig, wenn sich die Produkte nicht im Artikelsortiment des Händlers befinden BGH, Urteil vom 8.02.2007, Az. I ZR 77/04 – AIDOL -
  • 85. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Nutzung von Analyse-Tools 85 Analysetools und Datenschutz Beispiel GoogleAnalytics – Zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind: 1. Anonymisierung der IP-Adressen 2. Information in der Seite „Datenschutz“ 3. Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers mit Link zum Deaktivierungs-Add on und Setzen eines Opt-Out-Cookies 4. Auftragsdatenverarbeitungsvertrag mit Google 5. Löschung der Altdaten
  • 86. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Booklet „Suchmaschinenmarketing“ Die 10 wichtigsten Rechtstipps zu SEO und SEA für Agenturen und Webseitenbetreiber November 2014, Format 12 x 12 cm, 24 Seiten, pdf-Datei, 1,2 MB http://www.res-media.net/booklets
  • 87. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Nr. 9 Bildrechte im Social Media Marketing
  • 88. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Urheberrechte 88 Social Media Marketing Frage: / Kann ich fremdes Material verwenden, wenn ich die Quelle angebe? . Zulässig oder unzulässig?
  • 89. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Urheberrechte 89 Social Media Marketing Antwort: / Nein! . Die Nutzung ist nicht zulässig ohne vorheriges Einverständnis des Urhebers – unabhängig davon, ob er als Quelle genannt wird.
  • 90. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Recht am eigenen Bild 90 Social Media Marketing
  • 91. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Recht am eigenen Bild 91 Social Media Marketing „Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt […]“, § 22 Kunsturhebergesetz (KUG). ©ChristianRummel–fotolia.com
  • 92. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Recht am eigenen Bild 92 Social Media Marketing / Keine Erlaubnis zur Veröffentlichung ist erforderlich, wenn die Person als „Beiwerk“ auf dem Foto zu sehen ist: ©Quelle:http://www.flickr.com/photos/dr/2034924117/
  • 93. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Recht am eigenen Bild 93 Social Media Marketing / Eine Erlaubnis zur Veröffentlichung ist erforderlich, . WENN die Person im Mittelpunkt des Fotos steht und individuell erkennbar ist. . Ausnahme: 1. Person der Zeitgeschichte 2. Öffentliche Veranstaltungen und ähnliche Ereignisse / Erlaubnis kann auch „konkludent“, also durch Verhalten erteilt werden.
  • 94. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Nutzungsrechte an Bildern 94 Social Media Marketing / Fotos dürfen nur dann geteilt werden, wenn dazu die entsprechenden Nutzungsrechte vorliegen! Das Einbinden von Like-Buttons stellt eine „Aufforderung zum Teilen“ dar, wodurch an die teilende Person eine Nutzungslizenz vergeben werde. Sind die Bilder in der eigenen Internetpräsenz keine eigenen, können die für das Teilen von Content erforderliche Social-Media Lizenz fehlen. Das gilt auch, wenn der Seitenbetreiber zwar die Lizenz zum Veröffentlichen der Bilder hat. Diese beinhaltet nämlich nicht automatisch auch das Recht des Seitenbetreibers, seinen Users Lizenzen zum Teilen zu vergeben (LG Frankfurt, Urteil vom 17.07.2014, Az. 2 03 S 2/14).
  • 95. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Nr. 10 Verhalten bei Abmahnungen
  • 96. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Wieso darf fast jeder kleine Fehler abgemahnt werden? rcx-Fotolia „Unlauter handelt insbesondere, wer […] einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln (§ 4 Nr. 11 UWG).“
  • 97. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Wer darf abmahnen? § 8 UWG: / jeder Mitbewerber / rechtsfähige Verbände zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen / qualifizierten Einrichtungen mit Eintrag in der Liste nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes / die Industrie- und Handelskammern oder den Handwerkskammern. Kurhan-Fotolia
  • 98. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz … gehören zum Schadenersatz nach § 9 UWG 98 Abmahnung: Anwaltskosten Gegenstandswert bis… 1,3 Gebühr netto 10.000 EUR 745,40 EUR 16.000 EUR 865,00 EUR 22.000 EUR 984,60 EUR 25.000 EUR 1.044,40 EUR 35.000 EUR 1.239,40 EUR
  • 99. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Alternativen 1. Ignorieren? 2. Abgabe der Unterlassungserklärung? 3. Einstweilige Verfügung? 4. Notarielle Unterwerfungserklärung? 99 Wie verhalten Sie sich bei Abmahnung?
  • 100. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Booklet „Verhalten bei Abmahnungen“ Die wichtigsten Informationen für Betroffene. Oktober 2014, Format 12 x 12 cm, 24 Seiten, pdf-Datei, 1,2 MB http://www.res-media.net/booklets
  • 101. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz 101 Haben Sie Fragen? http://de.slideshare.net/RESMEDIA