Vortrag "Grundlagen und Nutzen des elektronischen Dokumentenmanagements" von Dr. Ulrich Kampffmeyer auf der Tagung "Informations- und Kommunikationstechnologien in Vereinen, Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe" in Marburg am 21.05.2007.
Inhalt:
- Grundlagen des Dokumentenmanagements
- Anwendungsgebiete von Dokumentenmanagement-Systemen
- Rechtliche Anforderungen
- Wirtschaftlicher Einsatz
- Erfolgsfaktoren
- Strategien und Trends
Mitglieder der Beamtenversorgungskasse sind:
Gemeinden und Gemeindeverbände
sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
juristische Personen des privaten Rechts, an denen Gemeinden oder Gemeindeverbände überwiegend beteiligt sind.
Beihilfe
finanzielle Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen
Familienkasse
Festsetzung und Zahlung des Kindergeldes an Angehörige des öffentlichen Diensts nach § 72 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes
Zusatzversorgung
zahlt Betriebsrenten als Altersrenten,Renten wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung, Witwen- und Waisenrenten
zusätzlich Sterbegelder (auslaufend bis zum 31.12.2007)
Freiwillige Versorgung
freiwillige Altersversorgung mit staatlicher Förderung im Rahmen der Riester-Förderung (§10a EStG) oder der Entgeltumwandlung (§3 Nr. 63 EStG)
Umfang ca. 70-80 Tage
Ein Projektinitialisierungsworkshop ist grundsätzlich der erste Schritt in einem Projekt. PROJECT CONSULT arbeitet hier nach den Methoden des PMI PMBOK und der GPM/IPMA bzw. in der öffentlichen Verwaltung auf Wunsch auch nach dem V-Modell. Ziel ist es, ein gemeinsames Verständnis der Aufgaben und Anforderungen zu erreichen und einen gemeinsamen Vorgehensplan zu vereinbaren.
Wesentlicher Bestandteil der Überprüfung der technischen Konzep-tion ist die Prüfung von Architektur, Schnittstellen, Standards und Datenquellen, um die Ausbaufähigkeit des Systems sicherzustellen.
Das zweitägige, individuelle Intensivseminar wird so organisiert, dass die genannten Zielgruppen tageweise oder halbtageweise nach Thema teilnehmen können.
Entscheidend ist hier die Wahl des Ausschreibungsverfahrens (europaweite Ausschreibung nach VOL, beschränkte Ausschreibung nach VOL, Ausschreibung zur Eignung mit anschließender Einladung ausgewählter Anbieter, Shortlist-Verfahren, beschränkte Ausschreibung nach VOL mit Verhandlungsverfahren usw.). Hinweis: Besondere Aufmerksamkeit bei der Ausschreibung ist darauf zu legen, dass nur ein Teil der Lösung für die Stufe 1 benötigt wird, jedoch die Ausbaufähigkeit gewährleistet sein muss. Hierdurch gliedert sich die Ausschreibung in einen Teil, der real beschafft wird, und einen Teil zusätzlicher Anforderungen, der seitens des Anbieters nachvollziehbar sichergestellt werden muss und bereits Bestandteil des Vertrages wird