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Zukunftsbild
„Digitales Bezahlen 2020“
Begleitende Präsentation zum Positionspapier
Januar 2017
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Vorbemerkung
 Die folgenden Ausführungen enthalten Empfehlungen hinsichtlich möglicher
Ergänzungen, Änderungen bestehender und Umsetzung künftiger
Regulatorik sowie Initiativen der Bankenbranche in der Europäischen Union
 Die hierin dargestellten Thesen spiegeln die Perspektive des Bundesverbands
deutscher Banken (BdB) und seiner Mitglieder wider, und wurden in
Zusammenarbeit mit der Management-Beratung A.T. Kearney im Herbst 2016
aufgestellt
 Mit diesem Blick aus der Praxis soll ein Beitrag zur kurz- bis mittelfristigen
Modernisierung und Digitalisierung des europäischen Zahlungsverkehrs
zum Wohle der Verbraucher und im Sinne der Wachstums- und Innovationsziele
des digitalen Binnenmarkts erbracht werden
 Als Diskussionsbasis richtet sich dieses Papier insbesondere an gesetzgebende
Instanzen auf europäischer und nationaler Ebene, aber auch an andere
Banken sowie nationale und internationale Bankenverbände
2
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Agenda
 Ausgangslage & Herausforderung
 Themenfelder für Innovation, Wettbewerb und Regulierung
 Ausblick & nächste Schritte
3
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Europa 2020 – 7 Leitziele
Förderung von Wachstum und Beschäftigung in Europa in 2020
Finanzdienstleistungen im Fokus der Vorausset-
zungen für den digitalen Binnenmarkt der EU
Digitale Agenda 2020 – EU Ziele & Status Quo
1. Mit einem Beitrag von 415 Mrd. Euro zur Wirtschaftsleistung soll der digitale Binnenmarkt helfen, Arbeitsplätze zu schaffen, und Wachstum,
Wettbewerb sowie Innovationen ankurbeln 2. Beispielhaft für Finanzdienstleistung: Zahlungsverkehr
FDL = Finanzdienstleistungen
Quelle: Europäische Kommission, Projektteam
1. Leitziel – Digitaler Binnenmarkt
Ziel: Freier Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital1
Grünbuch – FDL für Privatkunden im Binnenmarkt
In Zusammenhang mit den laufenden Projekten der EU Kommission wurde
Ende 2015 das Grünbuch vorgestellt, welches die folgenden Ziele verfolgt:
Förderung von Wettbewerb
Erhöhung der Auswahl an FDL
Erhöhung der Transparenz
Verbraucher
Beispiele
• Umsetzung PSD2 in
nationales Recht
• Umsetzung EU-DSGVO
(Datenschutz-
Verordnung) in
nationales Recht
• BaFin-Rundschreiben
(05/2016) zu Video-
identifizierungs-
verfahren
• Anwendung MaSi
durch BaFin basierend
auf SecuRe Pay (EBA)
• eIDAS-Verordnung
• Und weitere
EU-Ebene Länderebene2
4
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Digitales Bezahlen als Türöffner für die Öffnung
von Finanzdienstleistungen im EU-Binnenmarkt
Rolle des Zahlungsverkehrs für Finanzdienstleistungen
XS2A = Kontozugang für Dritte
Quelle: Projektteam
5
Verlässliche Standards für Verbraucher beim Onboarding und Digitalen
Bezahlen hinsichtlich Kosten, Sicherheit & Haftung sowie Nutzung ihrer Daten
als Voraussetzung für einen digitalen Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen
Konto-
leistungen
Zusatz-
service
(z.B. aus XS2A)
Versiche-
rungen
Tagesgeld Sparpläne
Verbraucher-
kredite
Digitales Onboarding & Bezahlen in Europa
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Viele Anforderungen aller Akteure an Digitales
Bezahlen 2020 in Europa
• Kundenzugang
• Fairer Wettbewerb
• Bargeldversorgung
• Infrastrukturzugang & -Sicherheit
Banken & andere ZDA
• Digitaler Binnenmarkt für FDL
• Förderung Wettbewerb
• Verbraucherschutz
• Sicherheit
Regulator
• Conversion (geringer Abbruch)
• Wahlfreiheit & Reichweite
• Kundenidentifizierung & -daten
• Geringere Transaktionskosten
• Choice: Wahlfreiheit beim
Bezahlen
• Control: Sicherheit &
Transparenz
• Comfort: Effizientes
Onboarding
• Cost: Günstige
Bezahlverfahren
Verbraucher
Begünstigte von „SEPA 1.0“ Schwerpunkt von „SEPA 2.0“Digitales
Bezahlen
2020
ZDA = Zahlungsdiensteanbieter, FDL = Finanzdienstleistungen
Quelle: Projektteam
Händler/ Unternehmen
6
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Potenzial für Verbrauchernutzen und Wachstums-
impulse vor allem im P2P, POS und E-Commerce
POS = Point-of-Sale; P2P = Person-to-Person
Quelle: A.T. Kearney Analyse auf Basis versch. Quellen (z.B. Zahlungsverhalten in Deutschland 2014, Deutsche Bundesbank)
UnbarBar
Zahlungsverhalten: Beispiel Deutschland
7
100 80
140
410
30
40
Handel-
POS
~800 jährliche
Zahlungen
pro Kopf
Gut abgedeckt/
gelöst durch SEPA
Aktuell hoher
Bargeldanteil &
Innovationsbedarf
Wichtige Rolle für
Mobile & Instant
Payments E-/ M-Commerce
Wiederkehrende
Zahlungen
Unternehmen
& VerwaltungP2P
Dienstleistungen
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Digitales Bezahlen stößt heute aus Verbraucher-
und Händlersicht noch oft an Grenzen
8
Heutige Nutzererfahrung Beispielhaft
Quelle: Projektteam
Mobile
Zahlungen
Neue Anbieter (z.B. OEMs, Betriebssysteme) zwingen Nutzer in ihre Verfahren
und Geschäftsmodelle, gleichzeitig fehlt Verbrauchern oft die Transparenz: „Wann
zahlt der Kunde mit Daten“?
E-Commerce
Zunehmendes Bundling von Handel und Zahlverfahren durch Anbieter/
Online-Marktplätze und dadurch Vorgabe von Zahlverfahren schränkt Nutzung
präferierter Verfahren für den Kunden ein
Onboarding
Teilweise aufwändige, parallele und über Ländergrenzen hinweg
unterschiedliche Anforderungen an Registrierung und Legitimation
Handel/
POS
Häufige Einschränkungen für Verbraucher, bargeldlos zu zahlen und
gleichzeitig Bargeldannahmezwang für Händler
Standard-
zahlungen
Mit SEPA-Überweisungen und Lastschriften insgesamt schnelle und günstige
Verfahren verfügbar, lange IBAN als einziger KomfortnachteilS€PA
P2P-Zahlungen
Unterschiedliche Zahlverfahren entstehen aktuell, jedoch mit mangelnder
Vernetzung und Erreichbarkeit
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Wie sieht Digitales Bezahlen 2020 in Europa aus?
Quelle: A.T. Kearney
Vision: Ein Tag im Leben des Verbrauchers
Digitales Bezahlen
in Europa 2020
Kaffeemaschine
bestellt selbst
Bohnen nach
U-Bahn-Fahrt
kontaktlos
bezahlen
Klein- & Großeinkauf mit
Handy bezahlen, Rech-
nung digital erhalten
Arztrechnungen in
der App und Freigabe
ohne Autorisierung
Bargeld am
Automaten in
Rom abheben
Taschengeld an
Sohn ohne Konto
Instant überweisen
Mittagessen teilen
& via paydirekt an
paylib User zahlen
Geld auf dem Tagesgeld-
Konto in Irland mit nur
einem Klick anlegen
Mit paydirekt im
E-Commerce
einkaufen
Bei Bestellung der
Küche wird automatisch
Finanzierung angeboten
€
NEU Heute noch nicht verbreitet/möglich
Beispiele
9
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Wesentliche Handlungsbedarfe zur Realisierung
der Vision des Digitalen Bezahlens 2020
Von „SEPA 1.0“ zu „SEPA 2.0“
Quelle: Projektteam
• „SEPA 1.0“ begünstigte vor allem Händler und Unternehmen und
ermöglichte u. a. (1) die europaweite Konsolidierung von Konten und (2) eine
breitere Dienstleisterauswahl.
• Die größten Potenziale liegen im stationären Handel (POS) und zwischen
Verbrauchern (P2P), in denen heute immer noch mehrheitlich Bargeld zum
Einsatz kommt. Tatsächlich haben Verbraucher oft gar nicht die Wahl eines
unbaren Zahlverfahrens. Mobile Zahlverfahren in Verbindung mit Instant
Payments spielen hierbei eine wesentliche Rolle.
• Auch im E-Commerce wird die Wahlfreiheit eingeschränkt, z. B. dadurch,
dass große Anbieter von Online-Marktplätzen Plattformleistungen und
Zahlverfahren bündeln.
• Daneben besteht – trotz perspektivisch rückläufiger Transaktionen mit
Bargeld – weiterhin der Bedarf nach einer effizienten und flächendeckenden
Bargeldversorgung.
• Eine weitere wesentliche Herausforderung für Digitales Bezahlen besteht
darin, neuen Nutzern auf sichere, einfache und digitale Art den Zugang
(Onboarding) zu Digitalem Bezahlen zu ermöglichen.
Heute
Morgen
„SEPA 2.0“
10
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
E-Commerce
• Datenbasierte
Geschäfts-
modelle
• Haftung
• Wahlfreiheit
(durch
Unbundling)
Bargeld
• Gesetzliches
Zahlungsmittel
• Anonyme
Zahlverfahren
• Effiziente Bar-
geldversorgung
Onboarding
• Europäische
Dienstleister-
wahl
• Registrierung/
Legitimation
• Volldigital
M-Payments
• Essentielle
Infrastrukturen
• Zugang und
Erreichbarkeit
• Sicherheit
Instant
Payments
• Komplementäre
Einsatzgebiete
• Autorisierung
und Sicherheit
Handlungsbedarf besteht in fünf Themenfeldern
Themenfelder für Innovation, Wettbewerb und Regulierung
Ausschöpfung des Potenzials Digitalen Bezahlens
Steigerung des volkswirtschaftlichen Nutzen durch Innovation und Wettbewerb
Quelle: Projektteam
11
Maßnahmen
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Agenda
 Ausgangslage & Herausforderung
 Themenfelder für Innovation, Wettbewerb und
Regulierung
 Ausblick & nächste Schritte
12
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Mit mobilen Zahlverfahren lassen sich P2P- und
POS-Bezahlsituationen effizienter lösen
Quelle: A.T. Kearney, Projektteam
Zusammenfassung
M-Payments Vorschläge & Empfehlungen
Essentielle
Infrastrukturen
Zugang und
Erreichbarkeit
Sicherheit
Erforderliche Techniken, beispielsweise zur Authentifizierung (z. B.
Fingerabdruckscanner) oder Datenübertragung (z. B. NFC, Bluetooth
Low Energy), sollen allen Zahlungsdiensteanbietern offen stehen
Mobile Zahlverfahren sollen allen EU-Kunden offenstehen (kein
Geoblocking) und über ein zentrales Register Zugang und
Erreichbarkeit untereinander herstellen (z. B. französischer
„paylib“-Nutzer überweist Geld an deutschen „paydirekt“-Nutzer)
Vertrauen der Verbraucher in Digitales Bezahlen soll gesteigert
werden durch (1) Mindestsicherheitsstandards für Endgeräte und (2)
verbraucherfreundliche, alternative Formen der starken
Authentifizierung (z. B. verhaltensbasierte, passive Verfahren)
13
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Zugang zu essentieller Infrastruktur soll das
Angebot verfügbarer Zahlverfahren erhöhen
1. Z. B. Übertragungstechniken, Authentifizierungsverfahren, Verarbeitungs- und Speicherungselemente und andere Sicherheitsfunktionen
2. Kostenorientierung bzw. effizienzbasierte Obergrenzen (Vgl. hierzu Bundesnetzagentur bei Netznutzungsentgelt)
Quelle: IDC, Projektteam
Essentielle Infrastruktur
(Beispiel Übertragungstechnik; Smartphone-Marktanteile Westeuropa 2014)
NFC nicht für alle Payment-Apps zugänglich
• Der Verbraucher soll die Möglichkeit haben die
Payment-App seiner Wahl mit dem Endgerät
seiner Wahl zu nutzen
• Unter Android (z. B. Samsung und andere) ist
dies möglich; bei iOS-Endgeräten besteht ein
Zwang zu Nutzung von ApplePay
• Verbraucher sollen ihre Payment-App frei
wählen können & nicht durch Hersteller essen-
tieller Infrastrukturen eingeschränkt werden
• Was eine essentielle Infrastruktur1 auf Basis
Marktdurchdringung ist, stellt regelmäßig eine
geeignete Behörde ebenso fest wie ein mögliches
und angemessenes Entgelt2 für die Nutzung
• Finanzdiensteanbieter erhalten darüber hinaus in
angemessenen Maß Investitionssicherheit
• Oligopolistische Strukturen bei essentiellen
Infrastrukturen sind durch ordnungspolitische
Maßnahmen zu vermeiden
Pay-
ment
App
NFC
Android
Samsung
(35%)
NFC
Android
Sonstige
(37%)

NFCiOS
(21%)
NFC
Andere
Systeme
(7%)


14
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Verbraucherangebot soll durch grenz- & service-
übergreifende Erreichbarkeit erhöht werden
Quelle: Projektteam
Erreichbarkeit unterschiedlicher Zahlverfahren
• Verbraucher kaufen immer häufiger interna-
tional ein und reisen darüber hinaus häufiger
ins Ausland; Erreichbarkeit zwischen
unterschiedlichen Zahlverfahren
(unabhängig vom Heimatland der Verbraucher
bzw. Anbieter) ist daher wünschenswert
• Verbraucher haben weder unbeschränkten
Zugang zu anderen Zahlverfahren noch
können sie andere Zahlverfahren
erreichen ohne dort registriert zu sein
• Ein zentrales „Registry“ für alle mobilen
Zahlverfahren, das Credentials (z.B. Mobil-
nummern) in Kontonummern umwandelt,
ist für Anbieter und Verbraucher die
effizienteste Lösung, zur Herstellung
gegenseitiger Erreichbarkeit, welche anderen
Optionen (z.B. EU-weite Zahllösung oder
standardisierte Schnittstellen) vorzuziehen ist
• „Reachability” soll analog SEPA EU-weit
gewährleistet sein
E-Commerce/P2P
Keine gegenseitige Erreichbarkeit zwischen Nutzern
15
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Verbraucher sollen mit geringerem Aufwand
sicher und komfortabel digital bezahlen können
Quelle: Projektteam
ZielbildMaßnahmen
Gerätesicherheit Authentifizierung
• Verbraucher werden entlastet und müssen
sich weniger um die Sicherheit ihrer
Geräte kümmern
• Gleichzeitig soll durch geeignete
Maßnahmen die Gerätesicherheit
erhöht werden
• Nutzer ist durch Sensorik der
mitgeführten Geräte dauerhaft
authentifiziert (z.B. durch Biometrie)
• Starke Authentifizierungsverfahren
werden noch sicherer und
verbraucherfreundlicher
• Definition von Mindestsicherheits-
standards für Endgeräte
• Verpflichtung der Hersteller, für eine
bestimmte Zeit Standards entgeltfrei
zu garantieren
• Modernisierung SecuRe Pay durch
Erweiterung um andere, verbraucher-
freundliche und starke Verfahren
• „Level Playing Field“: Einheitliche
Anforderungen für Banken und Nicht-
Banken bei Erst- und Folgelegitimation
• Verhaltensdaten sind ein sehr starkes
Authentifizierungsmerkmal und sollten
genutzt werden dürfen
Elemente für mehr Sicherheit
16
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Verbraucher sollen von mehr Wahlfreiheit und
fairem Wettbewerb von Zahlverfahren profitieren
1. Zahlungsdiensteanbieter 2. Z. B. durch Bundling von Plattformleistungen und Zahlverfahren
Quelle: A.T. Kearney, Projektteam
Zusammenfassung
Verbraucher wie Händler sollen diskriminierungsfrei aus Kosten-,
Komfort- und/oder Sicherheitsgründen das für sie attraktivere
Zahlverfahren wählen können; insbesondere Marktplatz-Anbieter
sollen die Wahlmöglichkeit nicht begrenzen2
Alle ZDA1 sollen alternative Erlösmodelle, wie direkte Entgelte und/
oder Nutzung von Daten, unter gleichen Bedingungen nutzen können;
dafür sollen sie in Geschäftsmodellkategorien eingeteilt werden, das
Einverständnis der Verbraucher einholen & über Folgen aufklären
Sorgfaltspflichten und Haftungsregeln beim digitalen Bezahlen sollen
dem Verbraucher eindeutig und transparent gemacht werden; vor
dem Hintergrund des Kontozugangs für Dritte sollen auch Banken
Rechtssicherheit hinsichtlich Haftung erhalten
Mobile Zahlverfahren sollen allen EU-Kunden offenstehen (kein
Geoblocking) und über ein zentrales Register Zugang und
Erreichbarkeit untereinander herstellen (z. B. französischer
„paylib“-Nutzer überweist Geld an deutschen „paydirekt“-Nutzer)
Vergleiche Analyse in Kapitel „M-Payment“, Punkt 2
E-Commerce
Datenbasierte
Geschäfts-
modelle
Haftung
Wahlfreiheit
(durch
Unbundling)
Vorschläge & Empfehlungen
Zugang und
Erreichbarkeit
17
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Verbraucher sollen mehr Kontrolle und Kenntnis
darüber haben, wann sie mit Daten bezahlen
1. Zahlungsdiensteanbieter 2. Amazon, Google, Facebook, Apple
Quelle: Projektteam
• Banken & andere ZDA müssen i. R. der AGB
und Datenschutzregelung über Leistung und
Gegenleistung (z. B. Entgelte) aufklären,
rechtlich ist „Level-Playing-Field“ erfüllt
• In der Praxis besteht jedoch Ungleichheit:
Einwilligung zur Datennutzung wird von
Verbrauchern als ein Schritt von vielen oft
nicht bewusst wahrgenommen
• ZDA sollen durch Bankenaufsicht hinsichtlich
Nutzung von Verbraucherdaten in Geschäfts-
modellkategorien eingeteilt werden:
a) Nutzung zur Geschäftsabwicklung
b) Nutzung für zusätzliche, interne Zwecke
c) (Kommerzielle) Weitergabe an Dritte
• Bei datenbasierten Modellen sollen Verbraucher
über Umfang der Datenverwendung und
Folgen auch außerhalb AGB & Datenschutz-
regelung stärker aufgeklärt werden z.B.:
 in Form von Geschäftsmodell-Siegeln in
Dokumenten zur Produktinformation, oder
 durch Einholen expliziter, widerrufbarer
Zustimmungen zur Datennutzung
: Daten zur Nutzung freigegeben/ nicht freigegeben
Services
Services
€
Daten
Name
Geschlecht
Verhaltensdaten
Ort
Beruf
Vermögen
Produkte
Status
Name
Geschlecht
Verhaltensdaten
Ort
Beruf
Vermögen
Produkte
Status
















„Klassisch“„Datenbasiert“
Banken &
andere ZDA1
Fintechs,
Unternehmen
wie AGFA2 etc.
Datenbasierte Geschäftsmodelle
18
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
• Verbraucher nutzen verschiedene digitale
Bezahlverfahren und sind für Geheimhaltung
ihrer sensiblen Zugangsdaten verantwortlich
• Steigende Anzahl von Diensteanbietern haben
Auswirkungen auf Sorgfaltspflichten der
Verbraucher & Haftungsübernahme der Banken
• Analog PIN & TAN definierte Anforderungen
an Sorgfaltspflichten helfen Verbrauchern
beim sicheren Umgang mit neuen Zahlungs-
diensten (hier insbesondere AISP und PISP1)
• Eindeutige und transparente Regeln zur Haftung
und einheitlichen Haftungsbegrenzung stärken
Vertrauen der Verbraucher in digitale
Bezahlverfahren
• Zahlungsdiensteanbieter verpflichten sich zur
Veröffentlichung von Datenlecks („Data
Breaches“) binnen einer angemessenen Frist
Transparente Sorgfaltspflichten & Haftungsregeln
sollen Verbrauchern Digitales Bezahlen erleichtern
1. AISP = Account Information Service Providers, PISP = Payment Initiation Service Providers
Quelle: Projektteam
Früher Heute
Zahlungs-
dienstean-
bieter treten
zwischen
Verbraucher
und Banken
auf (n:n
Beziehungen)
…
AISP/ PISP
Verbraucher
Banken
Sorgfalt und Haftung beim Digitalen Bezahlen (1/2)
19
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
• Steigende Anzahl von Diensteanbietern hat
Auswirkungen auf Sorgfaltspflichten der
Verbraucher und insbesondere der
Haftungsübernahme der Banken
• Bisher sind keine klaren und allgemein gültigen
Regelungen zur Haftungsübernahme getroffen
• Eindeutige Regeln zur Haftungsübernahme im
Schadensfall (z. B. irrtümlich oder vorsätzlich)
stärken Vertrauen der Verbraucher
• Für Zahlungsdiensteanbieter, die als „Dritte“ (z.
B. für AISP & PISP) auf Konto- und Zahlungs-
informationen zugreifen, soll eine allg. Haft-
pflichtversicherung gelten, deren Ausgestal-
tung (u. a. Mindestdeckung) zu definieren ist
• Die Versicherungsdeckung soll Voraussetzung
für den Zugang des Drittanbieters sein & eine
vollständige Entschädigung der kontoführenden
Bank für die vom Zahlungsauslösedienst zu
verantwortenden Schäden sicherstellen
• Für die Bank soll jederzeit eindeutig sein, wer
auf das Konto zugreift (Kunde o. Drittanbieter)
Verbraucher & Banken sollen direkt und indirekt
von klaren Haftungsübernahmeregeln profitieren
1. AISP = Account Information Service Providers, PISP = Payment Initiation Service Providers
Quelle: Projektteam
Authentifizierung
Sorgfalt und Haftung beim Digitalen Bezahlen (2/2)
20
Zahlungsausführung (PISP) bzw. Kontoinformationen (AISP)
Verbraucher
Bank 1
Bank 2
Bank 3
Drittanbieter
(AISP oder PISP)
Bank 1 Bank 2 Bank 3
Wer ist Besitzer der Kunden-
beziehung & haftet folglich in welchem
Umfang im Schadensfall?
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Verbraucher sollen künftig auch online nicht in
der Wahl des Zahlverfahrens eingeschränkt sein
Quelle: BEVH, Projektteam
• Für Verbraucher haben E-Commerce Marktplätze
eine hohe Relevanz; Händler sind mittlerweile auf
besonders relevante Plattformen angewiesen und
sollten in der Wahl der Zahlverfahren frei sein
• In bestimmten Fällen wird diese Wahl jedoch
eingeschränkt; Kunden wird das Angebot an Zahl-
verfahren vorgeschrieben, die Zahlfunktion steht
nicht mehr im Wettbewerb zu anderen Zahlverfahren:
 Händler dürfen nur solche Zahlverfahren
anbieten, die von der Plattform angeboten werden
 Verbraucher können daher nur aus der somit
eingeschränkten Auswahl an Zahlverfahren wählen
• Für Kunden und für Händler sollen Zahlverfahren
im Wettbewerb stehen. Marktakteure sollen daher:
– Händlern und Verbrauchern nicht vorschreiben,
welche Zahlverfahren verwendet werden dürfen
– eigene Verfahren nur diskriminierungsfrei anbieten
Amazon und Ebay
13 Mrd. Euro
Andere Online-Marktplätze
und Plattformen
34 Mrd. Euro
Hier wird
Händlern das
Angebot an
Zahlverfahren
vorgeschrieben
Wettbewerb von Zahlverfahren: Beispiel E-Commerce
(Online-Handelsumsatz 2015, Deutschland, in Mrd. Euro)
21
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Instant Payments adressieren vor allem in
bestimmten Situationen Verbraucherbedarf
Quelle: A.T. Kearney, Projektteam
Aus der Perspektive des Marktes aktuell kein regulatorischer Bedarf
– alternative Echtzeitzahlverfahren sollten weiterhin im Markt möglich sein –
Vorschläge und Empfehlungen sind als Leitplanken im Rahmen der aktuellen Entwicklung
des pan-europäischen Instant-Payments-System zu verstehen
Zusammenfassung
Instant
Payments Vorschläge & Empfehlungen
Komplementäre
Einsatzgebiete
Autorisierung
und Sicherheit
Echtzeitzahlverfahren sollen die D+1 SEPA-Verfahren nur in
Situationen ergänzen, in denen diese Verfahren den
Verbraucherbedarf unzureichend decken (z. B. P2P, POS) und nicht
universell verpflichtend für alle Situationen zur Verfügung stehen
Sämtliche Verfahren, bei denen – unabhängig vom Clearing und
Settlement – die Autorisierung in Echtzeit erfolgt, sollen als
Echtzeitverfahren betrachtet werden; dadurch soll die Möglichkeit
zur Entwicklung alternativer Systeme bestehen bleiben
22
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
POS (DL &
Handel)
• Z. B. Einkauf, Restaurant,
haushaltsnahe DL,
Zug-um-Zug-Geschäfte
P2P • Z. B. Teilen von Restaurant-
Rechnungen, Begleichen
sofort fälliger Schulden
Unter-
nehmen,
Verwaltung
• Kein signifikanter Bedarf
• D+1 ausreichend
Wieder-
kehrende
Zahlungen
• Kein signifikanter Bedarf
• D+1 ausreichend
E-/M-
Commerce
• Alternative zu Karten- und
Wallet-Zahlungen, Händler-
vorteil: sofortige Begleichung
Für Verbraucher sind Instant Payments in P2P-
und POS-Situationen eine sinnvolle Alternative
POS = Point-of-Sale; P2P = Person-to-Person; DL = Dienstleistungen
Quelle: Projektteam




~
• Probleme für Unternehmen und Verwaltung sowie
wiederkehrende Zahlungen durch „SEPA 1.0“ gut
gelöst, hier besteht kein Bedarf
• Aus Verbrauchersicht besteht in anderen
Bereichen expliziter Bedarf für Echtzeitzahlungen
• Instant Payments sind eine wichtige, jedoch
nicht verpflichtende Alternative z. B. in P2P
Bezahlsituationen
• Im POS bietet der Einsatz insb. eine Settlement-
Alternative hinter Kartenzahlungen
• Die Bereitstellung von Instant Payments
sollte mittelfristig nicht universell für alle
Bezahlsituationen verpflichtend sein
• Neben der pan-europäischen Lösung (SCTinst) soll
die Möglichkeit bestehen bleiben, dass der Markt
auch alternative Echtzeitverfahren entwickelt
• Sicherstellung von grenz- und serviceüber-
greifendem Zugang und Erreichbarkeit
verschiedener Echtzeitzahlsysteme (z. B. über
zentrales Register, vgl. hierzu M-Payments) soll
die Nutzung und Akzeptanz erhöhen
~2/3 der
Bezahl-
vor-
gänge
Relevante Einsatzgebiete
23
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Aus Verbraucher- und Bankensicht ist eine
pragmatische Implementierung zu empfehlen
1. Allerdings mit Interbankengarantie
Quelle: Projetteam
Deckt vollständig
die Verbraucherbedürfnisse
Option 2: „Instant Autorisierung, C&S“
Sowohl Autorisierung als auch Clearing &
Settlement erfolgen in Echtzeit
• Verfügbarkeit beim Empfänger: Geld ist
sofort nach Ausführung verfügbar
• Sicherheit des Absenders: Keine Rückruf-
möglichkeit bei Irrtum bzgl. Empfänger oder
Betrag; Überweisungen sind final; insbeson-
dere bei universellem Einsatz risikoreicher
• Systemeingriff: Massiver Investitions-
bedarf der Bankwirtschaft; signifikante
Systemumstellung und -umbau mit mehr-
jähriger Implementierungsphase erwartet
Option 1: „Instant Autorisierung“
NUR Autorisierung1 erfolgt in Echtzeit;
keine Friständerung für Clearing & Settlement
• Verfügbarkeit beim Empfänger: Geld erst
D+1 verfügbar; potentielles Risiko des
unbegründeten Rückrufs
• Sicherheit des Absenders: Zahlung kann
theoretisch, begründet, allerdings nur mit
hohem Aufwand vor dem Clearing &
Settlement zurückrufen werden
• Systemeingriff: Investitionsbedarf
gegeben, Höhe und Umfang jedoch
niedriger als bei Option 2
Ansatz alternativer
Echtzeitverfahren
Aktueller Ansatz
von SCTinst
Implementierungsoptionen für Instant Payments
24


X 
X
X
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Mehr Freiheit für Verbraucher und Händler bei
der Wahl der Zahlverfahren
1. Außer die Übertragung persönlicher Daten ist erforderlich (z. B. um Rückrufe zu ermöglichen)
Quelle: A.T. Kearney, Projektteam
Zusammenfassung
Bargeld Vorschläge & Empfehlungen
Gesetzliches
Zahlungsmittel
Anonyme
Zahlverfahren
Effiziente Bar-
geldversorgung
Weitverbreitete unbare Zahlverfahren (z. B. Überweisung, Lastschrift,
Debitkarte) sollen als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt
werden
In geeigneten, unbaren Zahlverfahren sollen Verbraucher die Wahl-
möglichkeit am POS erhalten, ohne Übermittlung persönlicher
Daten an den Zahlungsempfänger (insb. Händler) zu zahlen1
Verbraucher sollen weiter günstig und nah mit Bargeld versorgt
werden (z. B. auch in Tankstellen, Supermärkten); Banken sollen
hierzu weitreichende Kooperationen ermöglicht werden, sowohl
bankübergreifend als auch mit Dritten, z. B. durch Aufhebung
kartellrechtlicher Schranken
25
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Mehr Freiheit beim Bezahlen für Verbraucher und
Händler durch erweiterten „Legal Tender“-Begriff
1. Sofern vor dem Vertragsabschluss nichts anderes vereinbart wurde (z. B. expliziter Hinweis des Händlers)
2. Z. B. verursacht durch Kosten im Umgang mit Bargeld, Vandalismus, Raub und Diebstahl
Quelle: A.T. Kearney Befragung, Projektteam
• Verbraucher & Händler sollen ihr Zahlverfahren
in jeder Situation frei wählen können
• Heute haben weder Verbraucher noch Händler die
freie Wahl. Händler müssen immer Bargeld
akzeptieren (Legal Tender)1, unabhängig von
dem damit verbunden Aufwand und Kosten
von bis zu ca. 4% der Transaktionskosten2
• Um diese Situation zu lösen ist der Begriff des
Legal Tenders zu erweitern. Weitere, unbare
gesetzliche Zahlungsmittel sollen von der EZB in
regelmäßigen Zeitintervallen festgelegt werden
(z. B. andere, weit verbreitete unbare
Zahlverfahren wie SEPA Cards, SCT, SDD)
• Händler sollen damit frei sein, in welcher
Situation sie eines oder mehrere gesetzliche
Zahlungsmittel akzeptieren (unabhängig davon,
ob es sich bei dem akzeptierten Verfahren um
Bargeld oder unbare Mittel handelt)
Legal Tender Definition führt zu
geringerer Akzeptanz anderer,
weit verbreiteter Zahlverfahren
Händler Verbraucher
Akzeptanz Präferenz
Erweiterung des Begriffs des gesetzlichen Zahlungsmittels
26
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Nicht bekannt Bekannt
Aus Sicherheit für einzelne Verbraucher1 soll die
Möglichkeit angeboten werden, offline sicher,
anonym und unbar zu bezahlen
• Keine Übermittlung persönlicher Daten
gegenüber dem Händler (d. h. keine Voll-
identifikation des Zahlungsabsenders) – wie z.
B. aktuell bei paydirekt funktional verfügbar
• Davon nicht betroffen ist die Datenüber-
mittlung an Banken (anders als bei digitalen
Währungen)2
Eindeutige Zuordnung
bei elektronischen
Zahlverfahren möglich
Barzahlung ermöglicht
absolute Anonymität
des Verbrauchers
Keine weitverbreitete
Möglichkeit für
Verbraucher, unbar
anonym zu bezahlen
Verbraucher sollen auch ohne Übermittlung ihrer
Daten an den Empfänger unbar zahlen können
1. Z. B. zur Reduktion des digitalen Fußabdrucks 2. Geldwäscheanforderungen werden hierdurch somit nicht beeinträchtigt
Quelle: Projektteam
€ @
Datenübermittlung bei Zahlverfahren am POS
27
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Prognose
Alternative Wege sollen zur effizienten Bargeld-
versorgung der Verbraucher ermöglicht werden
Quelle: Deutsche Bundesbank, EZB, A.T. Kearney Payments Market Model 2016, Projektteam
• Durch Verwendung u. a. unbarer Zahl-
verfahren reduziert sich die Anzahl der
Bargeldabhebungen in einigen EU-Ländern
signifikant
• Bei fallender Wirtschaftlichkeit sollte
dennoch eine flächendeckende
Bargeldversorgung für Verbraucher
gewährleistet sein
• Um weiterhin eine effiziente Versorgung
sicherzustellen, sollen alternative Wege u. a.
durch Kooperationen ermöglicht werden:
 Reduktion regulatorischer Anforderungen
(Lizenzen u. ä.) und Förderung der
Bargeldversorgung über den Handel
 Aufhebung von kartellrechtlichen
Schranken für einen bankübergreifen-
den Geldautomatenbetrieb
• Davon nicht betroffen ist die Bepreisung
der Bargeldversorgung14
16
18
20
22
24
26
28
30
32
34
Spanien
2006 2010 2022F2018F2014
Schweden
Deutschland
Niederlande
Frankreich
Entwicklung Bargeldabhebungen
(# Abhebungen pro Kopf, 2006-2024F)
28
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Einheitliche, volldigitale Verbraucher-Legitimation
für vereinfachten Zugang zu Digitalem Bezahlen
Quelle: A.T. Kearney, Projektteam
Zusammenfassung
Onboarding Vorschläge & Empfehlungen
a) Verbraucher sollen nicht aufgrund ihres Standorts in der Wahl
ihres Diensteanbieters beschränkt werden, sofern mit vertretbarem
Aufwand technisch möglich; b) Anbieter sollen EU-weit grenz-
überschreitenden Zugang zu nationalen Auskunfteien erhalten
Verbraucher sollen sich einmalig bei ihrer Hausbank
(„Erstlegitimierer“) legitimieren können; Dritte, die ihrerseits
zur Legitimation verpflichtet sind, sollen sich – ohne Enthebung
ihrer Haftung – auf diese Legitimation beim Erstlegitimierer, der
hierfür ein angemessenes Entgelt erheben darf, stützen können
Verbraucher sollen auf rein digitale, papierlose Weise digitale
Zahlverfahren end-to-end nutzen können, von erstmaliger
Registrierung mit digitaler Legitimation sowie Dokumentation,
über digitale Nutzung bis Vertragsverwaltung und KYC-Erneuerung
Europäische
Dienstleister-
wahl
Registrierung/
Legitimation
Volldigital
29
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Grenzüberschreitende Nutzung von
Zahlungsdiensten soll allen offen stehen
1. Das bedeutet nicht, dass die Betreiber die Dienste sofort in allen EU-Ländern anbieten müssen
2. Bereits im Grünbuch behandelt; gemeint ist dabei nicht Content- oder Browser-Geoblocking, sondern die fehlende Möglichkeit für Verbraucher,
Verträge einzugehen. Quelle: Projektteam
• Unabhängig vom Standort wollen Verbraucher
diskriminierungsfreien Zugang zu
Zahlungsdiensten
• Heutzutage ist ein diskriminierungsfreier
Zugang nicht allen EU-Verbrauchern möglich
• Hierfür sollen Anbieter nötige Voraus-
setzungen schaffen, um andere Banken und
Zahlungsdienstleister an bestehende
Systeme anschließen zu können2
• Nutzer sollen weder technisch noch ver-
traglich von einem Zahlungsdienst aus einem
(anderen) EU-Land ausgeschlossen werden
• Bei grenzüberschreitenden Angeboten sollen
Verbraucher nach dem Standard des
Wohnlandes oder dem Anbieterland
legitimiert werden
• Mittel- bis langfristig werden die Voraus-
setzungen für ein pan-europäisches
Angebot geschaffen
• Mittelfristig ist auch die europäische
Harmonisierung der Kredithistorie und
Auskunftei anzustreben
Vertraglich Länderdiskriminierung:
Zugang zu spanischem
Zahlungsdienst erfordert oft
Wohnsitz im Land des Anbieters1
Technisch Schnittstellenproblematik:
Österreichische Bank kann
paydirekt nicht anbinden
Geo-
grafisch
Content-Blocking:
Deutschem Verbraucher wird
französisches Angebot nicht
angezeigt
Inhaltlich Zugriffsbeschränkung:
Italienische Bank hat keinen
Zugriff auf Daten bei belgischer
Bank des Kunden/Auskunftei
Formen der Zugangsbeschränkung
30
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Wieder- und Weiterverwendung vorhandener
Legitimationsdaten soll Onboarding erleichtern
DL = Dienstleister
Quelle: Projektteam
• Legitimationen werden aktuell bei jedem neuen
DL auf Basis geltender Anforderungen erfasst;
keine Möglichkeit von Verbrauchern, auf
bereits bei anderen DL getätigten
Legitimationen zu verweisen
• Banken/DL, die zur Legitimation verpflichtet
sind, sollen bereits vorgenommene
Legitimationen untereinander und
grenzüberschreitend anerkennen:
– Neben der direkten Legitimierung beim
Dritten, sollen Verbraucher die Möglichkeit
haben, Dritte zur Abfrage der bereits
erfolgten Erstlegitimation bei Banken
(= vertrauenswürdige Dritte) zu beauftragen
– Es erfolgt keine Haftungsübernahme der
Bank ggü. dem Dritten hinsichtlich potenziell
unvollständiger bzw. fehlerhafter Daten
– Europäischer Standard für den
Legitimationsprozess, insb. für
Mindestanforderungen nötig
• Es darf ein angemessenes Entgelt für die
Legitimation verlangt werden
Verbraucher
1.Auftrag
Bank
Dritte
2.Legitimationsanfrage
3.Legitimationsdaten
Verbraucher beauftragt Dritten, sich
auf die Erstlegitimation bei der
Hausbank zu stützen
Zugang Dritter zu Legitimationen
31
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Verbraucher sollen künftig rein digital & papierlos
am Digitalen Bezahlen teilnehmen können
1. Vgl. BaFin Rundschreiben 04/2016 (GW) - Videoidentifizierungsverfahren
2. Beispiel Vollmacht: Gutglaubensschutz ausschließlich an papierhafte Originale geknüpft
Quelle: Bank-Blog, Projektteam
TeildigitalisiertVolldigitalisiert
Für Erstlegitimation oft Schriftform nötig
• Physischer letzter Schritt (z. B. Unterschrift)
• Video-Legitimation wird erschwert1
Folgelegitimation oft in Schriftform
• Teilw. für Dispositionsrahmen erforderlich
• Im Rahmen Vollmachtserteilung2 sinnvoll
Archivierung und Dokumentation beleghaft
• Papierhafte Archivierung und Dokumentation
(z.B. Kontoauszüge, Steuererklärung)
Nutzung flächendeckend papierlos möglich
• Zahlvorgang online (z.B. Überweisung) und
offline (z.B. Karte am POS) volldigitalisiert
Ø 7,5 Tage bis
erste Überweisung
möglich ist
Ø 11 Tage bis
erste Kreditkarten-
zahlung möglich ist
Ø 10 Kanal-
wechsel während
des Onboardings
Digitalisierungsgrad „Onboarding“
• Im Bereich Onboarding und Legitimation
können Verbraucher bereits auf viele rein
digitale Verfahren zurückgreifen (z. B. N26)
• In bestimmten Situationen verhindern
häufig Medienbrüche rein digitale Verfahren
• Durch EU-weite harmonisierte
Mindeststandards bei der digitalen
Legitimation wird ein weiterer Schritt in
Richtung Digitaler Binnenmarkt gemacht
• Förderung der Industrie zur Entwicklung
innovativer, softwarebasierter
Legitimationsverfahren (z. B. Biometrie,
künstliche Intelligenz)
• Folgelegitimations-Daten sind bereits
erfasst bzw. können sich auf Daten
vertrauenswürdiger Dritte stützen
• Papierhafte Dokumentations- und Archi-
vierungspflichten sollen durch alternative
elektronische Lösungen ersetzt werden
32
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Agenda
 Ausgangslage & Herausforderung
 Themenfelder für Innovation, Wettbewerb und Regulierung
 Ausblick & nächste Schritte
33
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Für das Digitale Bezahlen 2020 sind aus Sicht
des BdB fünf Maßnahmen besonders relevant
Ableitung konkreter, erster Maßnahmen
Quelle: Projektteam
34
Schaffung einer einheitlichen Basis für
Mobile und E-Commerce-Zahlverfahren
in Europa
Freie Wahl für Verbraucher
und Händler bei Zahlverfahren
in allen Situationen
Gleiche Voraussetzungen bei Zugang
und der Nutzung von baren
und unbaren Zahlungsdiensten
Essentielle
Infrastrukturen
Gesetzliche
Zahlungsmittel
Wahlfreiheit
(durch Unbundling)
Datenbasierte
Geschäftsmodelle
Registrierung/
Legitimation
Verbraucher-
orientiertes
„SEPA 2.0“
Digitales
Bezahlen
2020
Priorisierte Maßnahmen
1
2
3
4
5
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Den fünf priorisierten Maßnahmen lassen sich
konkrete Umsetzungsschritte zuordnen
35
Maßnahmen im Detail
ZDA = Zahlungsdiensteanbieter
Quelle: Projektteam
Detailmaßnahmen
Essentielle
Infrastrukturen
5
• Definition essentieller Infrastrukturen
• Verpflichtung der Hersteller zur Zugangsgewährung
• Investitionssicherheit durch Sicherstellung von Standards
Gesetzliche
Zahlungsmittel
2
• Definitionserweiterung gesetzlicher Zahlungsmittel (Legal
Tender) um weit verbreitete auf SEPA basierende unbare
Zahlverfahren
Wahlfreiheit
(durch Unbundling)
4
• Identifizierung marktbeherrschender Online-Marktplatz-Anbieter
• Verpflichtung zum diskriminierungsfreien Angebot verschie-
dener Zahlverfahren (kein Bundling von Zahlung und Handel)
Datenbasierte
Geschäftsmodelle
3
• Definition verschiedener Geschäftsmodellkategorien
• Zuordnung von Zahlungsdiensten zu einer der drei Kategorien
• Explizite Aufklärungspflicht zum Wohle des Verbrauchers
Registrierung/
Legitimation
1
• Definition europaweiter Standards für Legitimationen
• Wieder- und Weiterverwendung vorhandener
Legitimationsdaten
Mögliches
Instrument
• Nächste AML Richtlinie
• AEUV Art. 128 Abs. 1
• VO 974/98/EC Art. 10+11
• Ergänzung EU-DSGVO und
nächste PSD sowie EBA-
Konsult. (XS2A-Standards)
• Neue DG COMP-Initiative
• Neue DG COMP-Initiative
• Nächste PSD
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Unmittelbarer Nutzen entsteht für alle Akteure
36
Nutzen für Stakeholder
ZDA = Zahlungsdiensteanbieter
Quelle: Projektteam
Verbraucher
Händler/
Unternehmen
Banken
& andere ZDA
Infrastruktur funktioniert
immer, möglichst universell
für verschiedene Verfahren
Essentielle
Infrastrukturen
5
Freie Wahl des präferierten
Zahlinstruments unabhängig
vom Gerätehersteller/-typ
Mehr Flexibilität und
Reichweite bei der Entwick-
lung eigener Verfahren
Freie Gestaltung des Akzep-
tanzmixes zur Optimierung
von Reichweite & Kosten
Gesetzliche
Zahlungsmittel
2
Freie Wahl des
Zahlverfahrens - Kunde trifft
Entscheidung nach Präferenz
Förderung von SEPA- und
anderen, weit verbreiteten
unbaren Zahlverfahren
Wahlfreiheit
(durch Unbundling)
4
Kunde kann uneingeschränkt
präferiertes Zahlverfahren
im E-Commerce nutzen
Freie Gestaltung des Akzep-
tanzmixes zur Optimierung
von Reichweite & Kosten
Fairer Wettbewerb der
Online-Zahlverfahren und
Zahlungsdiensteanbieter
Datenbasierte
Geschäftsmodelle
3
Transparenz und
Kontrolle über Verwendung
persönlicher Daten
Möglichkeit zur Erschließung
neuer Kundensegmente
(z. B. Digital Deniers)
Fairer Wettbewerb und
einheitliche Bedingungen für
alle Zahlungsdiensteanbieter
Registrierung/
Legitimation
1
Einmalige medienbruch-
freie Legitimation, auf die
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Digitales Bezahlen 2020

  • 1. Zukunftsbild „Digitales Bezahlen 2020“ Begleitende Präsentation zum Positionspapier Januar 2017
  • 2. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Vorbemerkung  Die folgenden Ausführungen enthalten Empfehlungen hinsichtlich möglicher Ergänzungen, Änderungen bestehender und Umsetzung künftiger Regulatorik sowie Initiativen der Bankenbranche in der Europäischen Union  Die hierin dargestellten Thesen spiegeln die Perspektive des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) und seiner Mitglieder wider, und wurden in Zusammenarbeit mit der Management-Beratung A.T. Kearney im Herbst 2016 aufgestellt  Mit diesem Blick aus der Praxis soll ein Beitrag zur kurz- bis mittelfristigen Modernisierung und Digitalisierung des europäischen Zahlungsverkehrs zum Wohle der Verbraucher und im Sinne der Wachstums- und Innovationsziele des digitalen Binnenmarkts erbracht werden  Als Diskussionsbasis richtet sich dieses Papier insbesondere an gesetzgebende Instanzen auf europäischer und nationaler Ebene, aber auch an andere Banken sowie nationale und internationale Bankenverbände 2
  • 3. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Agenda  Ausgangslage & Herausforderung  Themenfelder für Innovation, Wettbewerb und Regulierung  Ausblick & nächste Schritte 3
  • 4. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Europa 2020 – 7 Leitziele Förderung von Wachstum und Beschäftigung in Europa in 2020 Finanzdienstleistungen im Fokus der Vorausset- zungen für den digitalen Binnenmarkt der EU Digitale Agenda 2020 – EU Ziele & Status Quo 1. Mit einem Beitrag von 415 Mrd. Euro zur Wirtschaftsleistung soll der digitale Binnenmarkt helfen, Arbeitsplätze zu schaffen, und Wachstum, Wettbewerb sowie Innovationen ankurbeln 2. Beispielhaft für Finanzdienstleistung: Zahlungsverkehr FDL = Finanzdienstleistungen Quelle: Europäische Kommission, Projektteam 1. Leitziel – Digitaler Binnenmarkt Ziel: Freier Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital1 Grünbuch – FDL für Privatkunden im Binnenmarkt In Zusammenhang mit den laufenden Projekten der EU Kommission wurde Ende 2015 das Grünbuch vorgestellt, welches die folgenden Ziele verfolgt: Förderung von Wettbewerb Erhöhung der Auswahl an FDL Erhöhung der Transparenz Verbraucher Beispiele • Umsetzung PSD2 in nationales Recht • Umsetzung EU-DSGVO (Datenschutz- Verordnung) in nationales Recht • BaFin-Rundschreiben (05/2016) zu Video- identifizierungs- verfahren • Anwendung MaSi durch BaFin basierend auf SecuRe Pay (EBA) • eIDAS-Verordnung • Und weitere EU-Ebene Länderebene2 4
  • 5. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Digitales Bezahlen als Türöffner für die Öffnung von Finanzdienstleistungen im EU-Binnenmarkt Rolle des Zahlungsverkehrs für Finanzdienstleistungen XS2A = Kontozugang für Dritte Quelle: Projektteam 5 Verlässliche Standards für Verbraucher beim Onboarding und Digitalen Bezahlen hinsichtlich Kosten, Sicherheit & Haftung sowie Nutzung ihrer Daten als Voraussetzung für einen digitalen Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen Konto- leistungen Zusatz- service (z.B. aus XS2A) Versiche- rungen Tagesgeld Sparpläne Verbraucher- kredite Digitales Onboarding & Bezahlen in Europa
  • 6. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Viele Anforderungen aller Akteure an Digitales Bezahlen 2020 in Europa • Kundenzugang • Fairer Wettbewerb • Bargeldversorgung • Infrastrukturzugang & -Sicherheit Banken & andere ZDA • Digitaler Binnenmarkt für FDL • Förderung Wettbewerb • Verbraucherschutz • Sicherheit Regulator • Conversion (geringer Abbruch) • Wahlfreiheit & Reichweite • Kundenidentifizierung & -daten • Geringere Transaktionskosten • Choice: Wahlfreiheit beim Bezahlen • Control: Sicherheit & Transparenz • Comfort: Effizientes Onboarding • Cost: Günstige Bezahlverfahren Verbraucher Begünstigte von „SEPA 1.0“ Schwerpunkt von „SEPA 2.0“Digitales Bezahlen 2020 ZDA = Zahlungsdiensteanbieter, FDL = Finanzdienstleistungen Quelle: Projektteam Händler/ Unternehmen 6
  • 7. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Potenzial für Verbrauchernutzen und Wachstums- impulse vor allem im P2P, POS und E-Commerce POS = Point-of-Sale; P2P = Person-to-Person Quelle: A.T. Kearney Analyse auf Basis versch. Quellen (z.B. Zahlungsverhalten in Deutschland 2014, Deutsche Bundesbank) UnbarBar Zahlungsverhalten: Beispiel Deutschland 7 100 80 140 410 30 40 Handel- POS ~800 jährliche Zahlungen pro Kopf Gut abgedeckt/ gelöst durch SEPA Aktuell hoher Bargeldanteil & Innovationsbedarf Wichtige Rolle für Mobile & Instant Payments E-/ M-Commerce Wiederkehrende Zahlungen Unternehmen & VerwaltungP2P Dienstleistungen
  • 8. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Digitales Bezahlen stößt heute aus Verbraucher- und Händlersicht noch oft an Grenzen 8 Heutige Nutzererfahrung Beispielhaft Quelle: Projektteam Mobile Zahlungen Neue Anbieter (z.B. OEMs, Betriebssysteme) zwingen Nutzer in ihre Verfahren und Geschäftsmodelle, gleichzeitig fehlt Verbrauchern oft die Transparenz: „Wann zahlt der Kunde mit Daten“? E-Commerce Zunehmendes Bundling von Handel und Zahlverfahren durch Anbieter/ Online-Marktplätze und dadurch Vorgabe von Zahlverfahren schränkt Nutzung präferierter Verfahren für den Kunden ein Onboarding Teilweise aufwändige, parallele und über Ländergrenzen hinweg unterschiedliche Anforderungen an Registrierung und Legitimation Handel/ POS Häufige Einschränkungen für Verbraucher, bargeldlos zu zahlen und gleichzeitig Bargeldannahmezwang für Händler Standard- zahlungen Mit SEPA-Überweisungen und Lastschriften insgesamt schnelle und günstige Verfahren verfügbar, lange IBAN als einziger KomfortnachteilS€PA P2P-Zahlungen Unterschiedliche Zahlverfahren entstehen aktuell, jedoch mit mangelnder Vernetzung und Erreichbarkeit
  • 9. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Wie sieht Digitales Bezahlen 2020 in Europa aus? Quelle: A.T. Kearney Vision: Ein Tag im Leben des Verbrauchers Digitales Bezahlen in Europa 2020 Kaffeemaschine bestellt selbst Bohnen nach U-Bahn-Fahrt kontaktlos bezahlen Klein- & Großeinkauf mit Handy bezahlen, Rech- nung digital erhalten Arztrechnungen in der App und Freigabe ohne Autorisierung Bargeld am Automaten in Rom abheben Taschengeld an Sohn ohne Konto Instant überweisen Mittagessen teilen & via paydirekt an paylib User zahlen Geld auf dem Tagesgeld- Konto in Irland mit nur einem Klick anlegen Mit paydirekt im E-Commerce einkaufen Bei Bestellung der Küche wird automatisch Finanzierung angeboten € NEU Heute noch nicht verbreitet/möglich Beispiele 9
  • 10. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Wesentliche Handlungsbedarfe zur Realisierung der Vision des Digitalen Bezahlens 2020 Von „SEPA 1.0“ zu „SEPA 2.0“ Quelle: Projektteam • „SEPA 1.0“ begünstigte vor allem Händler und Unternehmen und ermöglichte u. a. (1) die europaweite Konsolidierung von Konten und (2) eine breitere Dienstleisterauswahl. • Die größten Potenziale liegen im stationären Handel (POS) und zwischen Verbrauchern (P2P), in denen heute immer noch mehrheitlich Bargeld zum Einsatz kommt. Tatsächlich haben Verbraucher oft gar nicht die Wahl eines unbaren Zahlverfahrens. Mobile Zahlverfahren in Verbindung mit Instant Payments spielen hierbei eine wesentliche Rolle. • Auch im E-Commerce wird die Wahlfreiheit eingeschränkt, z. B. dadurch, dass große Anbieter von Online-Marktplätzen Plattformleistungen und Zahlverfahren bündeln. • Daneben besteht – trotz perspektivisch rückläufiger Transaktionen mit Bargeld – weiterhin der Bedarf nach einer effizienten und flächendeckenden Bargeldversorgung. • Eine weitere wesentliche Herausforderung für Digitales Bezahlen besteht darin, neuen Nutzern auf sichere, einfache und digitale Art den Zugang (Onboarding) zu Digitalem Bezahlen zu ermöglichen. Heute Morgen „SEPA 2.0“ 10
  • 11. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. E-Commerce • Datenbasierte Geschäfts- modelle • Haftung • Wahlfreiheit (durch Unbundling) Bargeld • Gesetzliches Zahlungsmittel • Anonyme Zahlverfahren • Effiziente Bar- geldversorgung Onboarding • Europäische Dienstleister- wahl • Registrierung/ Legitimation • Volldigital M-Payments • Essentielle Infrastrukturen • Zugang und Erreichbarkeit • Sicherheit Instant Payments • Komplementäre Einsatzgebiete • Autorisierung und Sicherheit Handlungsbedarf besteht in fünf Themenfeldern Themenfelder für Innovation, Wettbewerb und Regulierung Ausschöpfung des Potenzials Digitalen Bezahlens Steigerung des volkswirtschaftlichen Nutzen durch Innovation und Wettbewerb Quelle: Projektteam 11 Maßnahmen
  • 12. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Agenda  Ausgangslage & Herausforderung  Themenfelder für Innovation, Wettbewerb und Regulierung  Ausblick & nächste Schritte 12
  • 13. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Mit mobilen Zahlverfahren lassen sich P2P- und POS-Bezahlsituationen effizienter lösen Quelle: A.T. Kearney, Projektteam Zusammenfassung M-Payments Vorschläge & Empfehlungen Essentielle Infrastrukturen Zugang und Erreichbarkeit Sicherheit Erforderliche Techniken, beispielsweise zur Authentifizierung (z. B. Fingerabdruckscanner) oder Datenübertragung (z. B. NFC, Bluetooth Low Energy), sollen allen Zahlungsdiensteanbietern offen stehen Mobile Zahlverfahren sollen allen EU-Kunden offenstehen (kein Geoblocking) und über ein zentrales Register Zugang und Erreichbarkeit untereinander herstellen (z. B. französischer „paylib“-Nutzer überweist Geld an deutschen „paydirekt“-Nutzer) Vertrauen der Verbraucher in Digitales Bezahlen soll gesteigert werden durch (1) Mindestsicherheitsstandards für Endgeräte und (2) verbraucherfreundliche, alternative Formen der starken Authentifizierung (z. B. verhaltensbasierte, passive Verfahren) 13
  • 14. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Zugang zu essentieller Infrastruktur soll das Angebot verfügbarer Zahlverfahren erhöhen 1. Z. B. Übertragungstechniken, Authentifizierungsverfahren, Verarbeitungs- und Speicherungselemente und andere Sicherheitsfunktionen 2. Kostenorientierung bzw. effizienzbasierte Obergrenzen (Vgl. hierzu Bundesnetzagentur bei Netznutzungsentgelt) Quelle: IDC, Projektteam Essentielle Infrastruktur (Beispiel Übertragungstechnik; Smartphone-Marktanteile Westeuropa 2014) NFC nicht für alle Payment-Apps zugänglich • Der Verbraucher soll die Möglichkeit haben die Payment-App seiner Wahl mit dem Endgerät seiner Wahl zu nutzen • Unter Android (z. B. Samsung und andere) ist dies möglich; bei iOS-Endgeräten besteht ein Zwang zu Nutzung von ApplePay • Verbraucher sollen ihre Payment-App frei wählen können & nicht durch Hersteller essen- tieller Infrastrukturen eingeschränkt werden • Was eine essentielle Infrastruktur1 auf Basis Marktdurchdringung ist, stellt regelmäßig eine geeignete Behörde ebenso fest wie ein mögliches und angemessenes Entgelt2 für die Nutzung • Finanzdiensteanbieter erhalten darüber hinaus in angemessenen Maß Investitionssicherheit • Oligopolistische Strukturen bei essentiellen Infrastrukturen sind durch ordnungspolitische Maßnahmen zu vermeiden Pay- ment App NFC Android Samsung (35%) NFC Android Sonstige (37%)  NFCiOS (21%) NFC Andere Systeme (7%)   14
  • 15. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Verbraucherangebot soll durch grenz- & service- übergreifende Erreichbarkeit erhöht werden Quelle: Projektteam Erreichbarkeit unterschiedlicher Zahlverfahren • Verbraucher kaufen immer häufiger interna- tional ein und reisen darüber hinaus häufiger ins Ausland; Erreichbarkeit zwischen unterschiedlichen Zahlverfahren (unabhängig vom Heimatland der Verbraucher bzw. Anbieter) ist daher wünschenswert • Verbraucher haben weder unbeschränkten Zugang zu anderen Zahlverfahren noch können sie andere Zahlverfahren erreichen ohne dort registriert zu sein • Ein zentrales „Registry“ für alle mobilen Zahlverfahren, das Credentials (z.B. Mobil- nummern) in Kontonummern umwandelt, ist für Anbieter und Verbraucher die effizienteste Lösung, zur Herstellung gegenseitiger Erreichbarkeit, welche anderen Optionen (z.B. EU-weite Zahllösung oder standardisierte Schnittstellen) vorzuziehen ist • „Reachability” soll analog SEPA EU-weit gewährleistet sein E-Commerce/P2P Keine gegenseitige Erreichbarkeit zwischen Nutzern 15
  • 16. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Verbraucher sollen mit geringerem Aufwand sicher und komfortabel digital bezahlen können Quelle: Projektteam ZielbildMaßnahmen Gerätesicherheit Authentifizierung • Verbraucher werden entlastet und müssen sich weniger um die Sicherheit ihrer Geräte kümmern • Gleichzeitig soll durch geeignete Maßnahmen die Gerätesicherheit erhöht werden • Nutzer ist durch Sensorik der mitgeführten Geräte dauerhaft authentifiziert (z.B. durch Biometrie) • Starke Authentifizierungsverfahren werden noch sicherer und verbraucherfreundlicher • Definition von Mindestsicherheits- standards für Endgeräte • Verpflichtung der Hersteller, für eine bestimmte Zeit Standards entgeltfrei zu garantieren • Modernisierung SecuRe Pay durch Erweiterung um andere, verbraucher- freundliche und starke Verfahren • „Level Playing Field“: Einheitliche Anforderungen für Banken und Nicht- Banken bei Erst- und Folgelegitimation • Verhaltensdaten sind ein sehr starkes Authentifizierungsmerkmal und sollten genutzt werden dürfen Elemente für mehr Sicherheit 16
  • 17. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Verbraucher sollen von mehr Wahlfreiheit und fairem Wettbewerb von Zahlverfahren profitieren 1. Zahlungsdiensteanbieter 2. Z. B. durch Bundling von Plattformleistungen und Zahlverfahren Quelle: A.T. Kearney, Projektteam Zusammenfassung Verbraucher wie Händler sollen diskriminierungsfrei aus Kosten-, Komfort- und/oder Sicherheitsgründen das für sie attraktivere Zahlverfahren wählen können; insbesondere Marktplatz-Anbieter sollen die Wahlmöglichkeit nicht begrenzen2 Alle ZDA1 sollen alternative Erlösmodelle, wie direkte Entgelte und/ oder Nutzung von Daten, unter gleichen Bedingungen nutzen können; dafür sollen sie in Geschäftsmodellkategorien eingeteilt werden, das Einverständnis der Verbraucher einholen & über Folgen aufklären Sorgfaltspflichten und Haftungsregeln beim digitalen Bezahlen sollen dem Verbraucher eindeutig und transparent gemacht werden; vor dem Hintergrund des Kontozugangs für Dritte sollen auch Banken Rechtssicherheit hinsichtlich Haftung erhalten Mobile Zahlverfahren sollen allen EU-Kunden offenstehen (kein Geoblocking) und über ein zentrales Register Zugang und Erreichbarkeit untereinander herstellen (z. B. französischer „paylib“-Nutzer überweist Geld an deutschen „paydirekt“-Nutzer) Vergleiche Analyse in Kapitel „M-Payment“, Punkt 2 E-Commerce Datenbasierte Geschäfts- modelle Haftung Wahlfreiheit (durch Unbundling) Vorschläge & Empfehlungen Zugang und Erreichbarkeit 17
  • 18. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Verbraucher sollen mehr Kontrolle und Kenntnis darüber haben, wann sie mit Daten bezahlen 1. Zahlungsdiensteanbieter 2. Amazon, Google, Facebook, Apple Quelle: Projektteam • Banken & andere ZDA müssen i. R. der AGB und Datenschutzregelung über Leistung und Gegenleistung (z. B. Entgelte) aufklären, rechtlich ist „Level-Playing-Field“ erfüllt • In der Praxis besteht jedoch Ungleichheit: Einwilligung zur Datennutzung wird von Verbrauchern als ein Schritt von vielen oft nicht bewusst wahrgenommen • ZDA sollen durch Bankenaufsicht hinsichtlich Nutzung von Verbraucherdaten in Geschäfts- modellkategorien eingeteilt werden: a) Nutzung zur Geschäftsabwicklung b) Nutzung für zusätzliche, interne Zwecke c) (Kommerzielle) Weitergabe an Dritte • Bei datenbasierten Modellen sollen Verbraucher über Umfang der Datenverwendung und Folgen auch außerhalb AGB & Datenschutz- regelung stärker aufgeklärt werden z.B.:  in Form von Geschäftsmodell-Siegeln in Dokumenten zur Produktinformation, oder  durch Einholen expliziter, widerrufbarer Zustimmungen zur Datennutzung : Daten zur Nutzung freigegeben/ nicht freigegeben Services Services € Daten Name Geschlecht Verhaltensdaten Ort Beruf Vermögen Produkte Status Name Geschlecht Verhaltensdaten Ort Beruf Vermögen Produkte Status                 „Klassisch“„Datenbasiert“ Banken & andere ZDA1 Fintechs, Unternehmen wie AGFA2 etc. Datenbasierte Geschäftsmodelle 18
  • 19. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. • Verbraucher nutzen verschiedene digitale Bezahlverfahren und sind für Geheimhaltung ihrer sensiblen Zugangsdaten verantwortlich • Steigende Anzahl von Diensteanbietern haben Auswirkungen auf Sorgfaltspflichten der Verbraucher & Haftungsübernahme der Banken • Analog PIN & TAN definierte Anforderungen an Sorgfaltspflichten helfen Verbrauchern beim sicheren Umgang mit neuen Zahlungs- diensten (hier insbesondere AISP und PISP1) • Eindeutige und transparente Regeln zur Haftung und einheitlichen Haftungsbegrenzung stärken Vertrauen der Verbraucher in digitale Bezahlverfahren • Zahlungsdiensteanbieter verpflichten sich zur Veröffentlichung von Datenlecks („Data Breaches“) binnen einer angemessenen Frist Transparente Sorgfaltspflichten & Haftungsregeln sollen Verbrauchern Digitales Bezahlen erleichtern 1. AISP = Account Information Service Providers, PISP = Payment Initiation Service Providers Quelle: Projektteam Früher Heute Zahlungs- dienstean- bieter treten zwischen Verbraucher und Banken auf (n:n Beziehungen) … AISP/ PISP Verbraucher Banken Sorgfalt und Haftung beim Digitalen Bezahlen (1/2) 19
  • 20. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. • Steigende Anzahl von Diensteanbietern hat Auswirkungen auf Sorgfaltspflichten der Verbraucher und insbesondere der Haftungsübernahme der Banken • Bisher sind keine klaren und allgemein gültigen Regelungen zur Haftungsübernahme getroffen • Eindeutige Regeln zur Haftungsübernahme im Schadensfall (z. B. irrtümlich oder vorsätzlich) stärken Vertrauen der Verbraucher • Für Zahlungsdiensteanbieter, die als „Dritte“ (z. B. für AISP & PISP) auf Konto- und Zahlungs- informationen zugreifen, soll eine allg. Haft- pflichtversicherung gelten, deren Ausgestal- tung (u. a. Mindestdeckung) zu definieren ist • Die Versicherungsdeckung soll Voraussetzung für den Zugang des Drittanbieters sein & eine vollständige Entschädigung der kontoführenden Bank für die vom Zahlungsauslösedienst zu verantwortenden Schäden sicherstellen • Für die Bank soll jederzeit eindeutig sein, wer auf das Konto zugreift (Kunde o. Drittanbieter) Verbraucher & Banken sollen direkt und indirekt von klaren Haftungsübernahmeregeln profitieren 1. AISP = Account Information Service Providers, PISP = Payment Initiation Service Providers Quelle: Projektteam Authentifizierung Sorgfalt und Haftung beim Digitalen Bezahlen (2/2) 20 Zahlungsausführung (PISP) bzw. Kontoinformationen (AISP) Verbraucher Bank 1 Bank 2 Bank 3 Drittanbieter (AISP oder PISP) Bank 1 Bank 2 Bank 3 Wer ist Besitzer der Kunden- beziehung & haftet folglich in welchem Umfang im Schadensfall?
  • 21. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Verbraucher sollen künftig auch online nicht in der Wahl des Zahlverfahrens eingeschränkt sein Quelle: BEVH, Projektteam • Für Verbraucher haben E-Commerce Marktplätze eine hohe Relevanz; Händler sind mittlerweile auf besonders relevante Plattformen angewiesen und sollten in der Wahl der Zahlverfahren frei sein • In bestimmten Fällen wird diese Wahl jedoch eingeschränkt; Kunden wird das Angebot an Zahl- verfahren vorgeschrieben, die Zahlfunktion steht nicht mehr im Wettbewerb zu anderen Zahlverfahren:  Händler dürfen nur solche Zahlverfahren anbieten, die von der Plattform angeboten werden  Verbraucher können daher nur aus der somit eingeschränkten Auswahl an Zahlverfahren wählen • Für Kunden und für Händler sollen Zahlverfahren im Wettbewerb stehen. Marktakteure sollen daher: – Händlern und Verbrauchern nicht vorschreiben, welche Zahlverfahren verwendet werden dürfen – eigene Verfahren nur diskriminierungsfrei anbieten Amazon und Ebay 13 Mrd. Euro Andere Online-Marktplätze und Plattformen 34 Mrd. Euro Hier wird Händlern das Angebot an Zahlverfahren vorgeschrieben Wettbewerb von Zahlverfahren: Beispiel E-Commerce (Online-Handelsumsatz 2015, Deutschland, in Mrd. Euro) 21
  • 22. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Instant Payments adressieren vor allem in bestimmten Situationen Verbraucherbedarf Quelle: A.T. Kearney, Projektteam Aus der Perspektive des Marktes aktuell kein regulatorischer Bedarf – alternative Echtzeitzahlverfahren sollten weiterhin im Markt möglich sein – Vorschläge und Empfehlungen sind als Leitplanken im Rahmen der aktuellen Entwicklung des pan-europäischen Instant-Payments-System zu verstehen Zusammenfassung Instant Payments Vorschläge & Empfehlungen Komplementäre Einsatzgebiete Autorisierung und Sicherheit Echtzeitzahlverfahren sollen die D+1 SEPA-Verfahren nur in Situationen ergänzen, in denen diese Verfahren den Verbraucherbedarf unzureichend decken (z. B. P2P, POS) und nicht universell verpflichtend für alle Situationen zur Verfügung stehen Sämtliche Verfahren, bei denen – unabhängig vom Clearing und Settlement – die Autorisierung in Echtzeit erfolgt, sollen als Echtzeitverfahren betrachtet werden; dadurch soll die Möglichkeit zur Entwicklung alternativer Systeme bestehen bleiben 22
  • 23. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. POS (DL & Handel) • Z. B. Einkauf, Restaurant, haushaltsnahe DL, Zug-um-Zug-Geschäfte P2P • Z. B. Teilen von Restaurant- Rechnungen, Begleichen sofort fälliger Schulden Unter- nehmen, Verwaltung • Kein signifikanter Bedarf • D+1 ausreichend Wieder- kehrende Zahlungen • Kein signifikanter Bedarf • D+1 ausreichend E-/M- Commerce • Alternative zu Karten- und Wallet-Zahlungen, Händler- vorteil: sofortige Begleichung Für Verbraucher sind Instant Payments in P2P- und POS-Situationen eine sinnvolle Alternative POS = Point-of-Sale; P2P = Person-to-Person; DL = Dienstleistungen Quelle: Projektteam     ~ • Probleme für Unternehmen und Verwaltung sowie wiederkehrende Zahlungen durch „SEPA 1.0“ gut gelöst, hier besteht kein Bedarf • Aus Verbrauchersicht besteht in anderen Bereichen expliziter Bedarf für Echtzeitzahlungen • Instant Payments sind eine wichtige, jedoch nicht verpflichtende Alternative z. B. in P2P Bezahlsituationen • Im POS bietet der Einsatz insb. eine Settlement- Alternative hinter Kartenzahlungen • Die Bereitstellung von Instant Payments sollte mittelfristig nicht universell für alle Bezahlsituationen verpflichtend sein • Neben der pan-europäischen Lösung (SCTinst) soll die Möglichkeit bestehen bleiben, dass der Markt auch alternative Echtzeitverfahren entwickelt • Sicherstellung von grenz- und serviceüber- greifendem Zugang und Erreichbarkeit verschiedener Echtzeitzahlsysteme (z. B. über zentrales Register, vgl. hierzu M-Payments) soll die Nutzung und Akzeptanz erhöhen ~2/3 der Bezahl- vor- gänge Relevante Einsatzgebiete 23
  • 24. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Aus Verbraucher- und Bankensicht ist eine pragmatische Implementierung zu empfehlen 1. Allerdings mit Interbankengarantie Quelle: Projetteam Deckt vollständig die Verbraucherbedürfnisse Option 2: „Instant Autorisierung, C&S“ Sowohl Autorisierung als auch Clearing & Settlement erfolgen in Echtzeit • Verfügbarkeit beim Empfänger: Geld ist sofort nach Ausführung verfügbar • Sicherheit des Absenders: Keine Rückruf- möglichkeit bei Irrtum bzgl. Empfänger oder Betrag; Überweisungen sind final; insbeson- dere bei universellem Einsatz risikoreicher • Systemeingriff: Massiver Investitions- bedarf der Bankwirtschaft; signifikante Systemumstellung und -umbau mit mehr- jähriger Implementierungsphase erwartet Option 1: „Instant Autorisierung“ NUR Autorisierung1 erfolgt in Echtzeit; keine Friständerung für Clearing & Settlement • Verfügbarkeit beim Empfänger: Geld erst D+1 verfügbar; potentielles Risiko des unbegründeten Rückrufs • Sicherheit des Absenders: Zahlung kann theoretisch, begründet, allerdings nur mit hohem Aufwand vor dem Clearing & Settlement zurückrufen werden • Systemeingriff: Investitionsbedarf gegeben, Höhe und Umfang jedoch niedriger als bei Option 2 Ansatz alternativer Echtzeitverfahren Aktueller Ansatz von SCTinst Implementierungsoptionen für Instant Payments 24   X  X X
  • 25. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Mehr Freiheit für Verbraucher und Händler bei der Wahl der Zahlverfahren 1. Außer die Übertragung persönlicher Daten ist erforderlich (z. B. um Rückrufe zu ermöglichen) Quelle: A.T. Kearney, Projektteam Zusammenfassung Bargeld Vorschläge & Empfehlungen Gesetzliches Zahlungsmittel Anonyme Zahlverfahren Effiziente Bar- geldversorgung Weitverbreitete unbare Zahlverfahren (z. B. Überweisung, Lastschrift, Debitkarte) sollen als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt werden In geeigneten, unbaren Zahlverfahren sollen Verbraucher die Wahl- möglichkeit am POS erhalten, ohne Übermittlung persönlicher Daten an den Zahlungsempfänger (insb. Händler) zu zahlen1 Verbraucher sollen weiter günstig und nah mit Bargeld versorgt werden (z. B. auch in Tankstellen, Supermärkten); Banken sollen hierzu weitreichende Kooperationen ermöglicht werden, sowohl bankübergreifend als auch mit Dritten, z. B. durch Aufhebung kartellrechtlicher Schranken 25
  • 26. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Mehr Freiheit beim Bezahlen für Verbraucher und Händler durch erweiterten „Legal Tender“-Begriff 1. Sofern vor dem Vertragsabschluss nichts anderes vereinbart wurde (z. B. expliziter Hinweis des Händlers) 2. Z. B. verursacht durch Kosten im Umgang mit Bargeld, Vandalismus, Raub und Diebstahl Quelle: A.T. Kearney Befragung, Projektteam • Verbraucher & Händler sollen ihr Zahlverfahren in jeder Situation frei wählen können • Heute haben weder Verbraucher noch Händler die freie Wahl. Händler müssen immer Bargeld akzeptieren (Legal Tender)1, unabhängig von dem damit verbunden Aufwand und Kosten von bis zu ca. 4% der Transaktionskosten2 • Um diese Situation zu lösen ist der Begriff des Legal Tenders zu erweitern. Weitere, unbare gesetzliche Zahlungsmittel sollen von der EZB in regelmäßigen Zeitintervallen festgelegt werden (z. B. andere, weit verbreitete unbare Zahlverfahren wie SEPA Cards, SCT, SDD) • Händler sollen damit frei sein, in welcher Situation sie eines oder mehrere gesetzliche Zahlungsmittel akzeptieren (unabhängig davon, ob es sich bei dem akzeptierten Verfahren um Bargeld oder unbare Mittel handelt) Legal Tender Definition führt zu geringerer Akzeptanz anderer, weit verbreiteter Zahlverfahren Händler Verbraucher Akzeptanz Präferenz Erweiterung des Begriffs des gesetzlichen Zahlungsmittels 26
  • 27. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Nicht bekannt Bekannt Aus Sicherheit für einzelne Verbraucher1 soll die Möglichkeit angeboten werden, offline sicher, anonym und unbar zu bezahlen • Keine Übermittlung persönlicher Daten gegenüber dem Händler (d. h. keine Voll- identifikation des Zahlungsabsenders) – wie z. B. aktuell bei paydirekt funktional verfügbar • Davon nicht betroffen ist die Datenüber- mittlung an Banken (anders als bei digitalen Währungen)2 Eindeutige Zuordnung bei elektronischen Zahlverfahren möglich Barzahlung ermöglicht absolute Anonymität des Verbrauchers Keine weitverbreitete Möglichkeit für Verbraucher, unbar anonym zu bezahlen Verbraucher sollen auch ohne Übermittlung ihrer Daten an den Empfänger unbar zahlen können 1. Z. B. zur Reduktion des digitalen Fußabdrucks 2. Geldwäscheanforderungen werden hierdurch somit nicht beeinträchtigt Quelle: Projektteam € @ Datenübermittlung bei Zahlverfahren am POS 27
  • 28. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Prognose Alternative Wege sollen zur effizienten Bargeld- versorgung der Verbraucher ermöglicht werden Quelle: Deutsche Bundesbank, EZB, A.T. Kearney Payments Market Model 2016, Projektteam • Durch Verwendung u. a. unbarer Zahl- verfahren reduziert sich die Anzahl der Bargeldabhebungen in einigen EU-Ländern signifikant • Bei fallender Wirtschaftlichkeit sollte dennoch eine flächendeckende Bargeldversorgung für Verbraucher gewährleistet sein • Um weiterhin eine effiziente Versorgung sicherzustellen, sollen alternative Wege u. a. durch Kooperationen ermöglicht werden:  Reduktion regulatorischer Anforderungen (Lizenzen u. ä.) und Förderung der Bargeldversorgung über den Handel  Aufhebung von kartellrechtlichen Schranken für einen bankübergreifen- den Geldautomatenbetrieb • Davon nicht betroffen ist die Bepreisung der Bargeldversorgung14 16 18 20 22 24 26 28 30 32 34 Spanien 2006 2010 2022F2018F2014 Schweden Deutschland Niederlande Frankreich Entwicklung Bargeldabhebungen (# Abhebungen pro Kopf, 2006-2024F) 28
  • 29. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Einheitliche, volldigitale Verbraucher-Legitimation für vereinfachten Zugang zu Digitalem Bezahlen Quelle: A.T. Kearney, Projektteam Zusammenfassung Onboarding Vorschläge & Empfehlungen a) Verbraucher sollen nicht aufgrund ihres Standorts in der Wahl ihres Diensteanbieters beschränkt werden, sofern mit vertretbarem Aufwand technisch möglich; b) Anbieter sollen EU-weit grenz- überschreitenden Zugang zu nationalen Auskunfteien erhalten Verbraucher sollen sich einmalig bei ihrer Hausbank („Erstlegitimierer“) legitimieren können; Dritte, die ihrerseits zur Legitimation verpflichtet sind, sollen sich – ohne Enthebung ihrer Haftung – auf diese Legitimation beim Erstlegitimierer, der hierfür ein angemessenes Entgelt erheben darf, stützen können Verbraucher sollen auf rein digitale, papierlose Weise digitale Zahlverfahren end-to-end nutzen können, von erstmaliger Registrierung mit digitaler Legitimation sowie Dokumentation, über digitale Nutzung bis Vertragsverwaltung und KYC-Erneuerung Europäische Dienstleister- wahl Registrierung/ Legitimation Volldigital 29
  • 30. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Grenzüberschreitende Nutzung von Zahlungsdiensten soll allen offen stehen 1. Das bedeutet nicht, dass die Betreiber die Dienste sofort in allen EU-Ländern anbieten müssen 2. Bereits im Grünbuch behandelt; gemeint ist dabei nicht Content- oder Browser-Geoblocking, sondern die fehlende Möglichkeit für Verbraucher, Verträge einzugehen. Quelle: Projektteam • Unabhängig vom Standort wollen Verbraucher diskriminierungsfreien Zugang zu Zahlungsdiensten • Heutzutage ist ein diskriminierungsfreier Zugang nicht allen EU-Verbrauchern möglich • Hierfür sollen Anbieter nötige Voraus- setzungen schaffen, um andere Banken und Zahlungsdienstleister an bestehende Systeme anschließen zu können2 • Nutzer sollen weder technisch noch ver- traglich von einem Zahlungsdienst aus einem (anderen) EU-Land ausgeschlossen werden • Bei grenzüberschreitenden Angeboten sollen Verbraucher nach dem Standard des Wohnlandes oder dem Anbieterland legitimiert werden • Mittel- bis langfristig werden die Voraus- setzungen für ein pan-europäisches Angebot geschaffen • Mittelfristig ist auch die europäische Harmonisierung der Kredithistorie und Auskunftei anzustreben Vertraglich Länderdiskriminierung: Zugang zu spanischem Zahlungsdienst erfordert oft Wohnsitz im Land des Anbieters1 Technisch Schnittstellenproblematik: Österreichische Bank kann paydirekt nicht anbinden Geo- grafisch Content-Blocking: Deutschem Verbraucher wird französisches Angebot nicht angezeigt Inhaltlich Zugriffsbeschränkung: Italienische Bank hat keinen Zugriff auf Daten bei belgischer Bank des Kunden/Auskunftei Formen der Zugangsbeschränkung 30
  • 31. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Wieder- und Weiterverwendung vorhandener Legitimationsdaten soll Onboarding erleichtern DL = Dienstleister Quelle: Projektteam • Legitimationen werden aktuell bei jedem neuen DL auf Basis geltender Anforderungen erfasst; keine Möglichkeit von Verbrauchern, auf bereits bei anderen DL getätigten Legitimationen zu verweisen • Banken/DL, die zur Legitimation verpflichtet sind, sollen bereits vorgenommene Legitimationen untereinander und grenzüberschreitend anerkennen: – Neben der direkten Legitimierung beim Dritten, sollen Verbraucher die Möglichkeit haben, Dritte zur Abfrage der bereits erfolgten Erstlegitimation bei Banken (= vertrauenswürdige Dritte) zu beauftragen – Es erfolgt keine Haftungsübernahme der Bank ggü. dem Dritten hinsichtlich potenziell unvollständiger bzw. fehlerhafter Daten – Europäischer Standard für den Legitimationsprozess, insb. für Mindestanforderungen nötig • Es darf ein angemessenes Entgelt für die Legitimation verlangt werden Verbraucher 1.Auftrag Bank Dritte 2.Legitimationsanfrage 3.Legitimationsdaten Verbraucher beauftragt Dritten, sich auf die Erstlegitimation bei der Hausbank zu stützen Zugang Dritter zu Legitimationen 31
  • 32. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Verbraucher sollen künftig rein digital & papierlos am Digitalen Bezahlen teilnehmen können 1. Vgl. BaFin Rundschreiben 04/2016 (GW) - Videoidentifizierungsverfahren 2. Beispiel Vollmacht: Gutglaubensschutz ausschließlich an papierhafte Originale geknüpft Quelle: Bank-Blog, Projektteam TeildigitalisiertVolldigitalisiert Für Erstlegitimation oft Schriftform nötig • Physischer letzter Schritt (z. B. Unterschrift) • Video-Legitimation wird erschwert1 Folgelegitimation oft in Schriftform • Teilw. für Dispositionsrahmen erforderlich • Im Rahmen Vollmachtserteilung2 sinnvoll Archivierung und Dokumentation beleghaft • Papierhafte Archivierung und Dokumentation (z.B. Kontoauszüge, Steuererklärung) Nutzung flächendeckend papierlos möglich • Zahlvorgang online (z.B. Überweisung) und offline (z.B. Karte am POS) volldigitalisiert Ø 7,5 Tage bis erste Überweisung möglich ist Ø 11 Tage bis erste Kreditkarten- zahlung möglich ist Ø 10 Kanal- wechsel während des Onboardings Digitalisierungsgrad „Onboarding“ • Im Bereich Onboarding und Legitimation können Verbraucher bereits auf viele rein digitale Verfahren zurückgreifen (z. B. N26) • In bestimmten Situationen verhindern häufig Medienbrüche rein digitale Verfahren • Durch EU-weite harmonisierte Mindeststandards bei der digitalen Legitimation wird ein weiterer Schritt in Richtung Digitaler Binnenmarkt gemacht • Förderung der Industrie zur Entwicklung innovativer, softwarebasierter Legitimationsverfahren (z. B. Biometrie, künstliche Intelligenz) • Folgelegitimations-Daten sind bereits erfasst bzw. können sich auf Daten vertrauenswürdiger Dritte stützen • Papierhafte Dokumentations- und Archi- vierungspflichten sollen durch alternative elektronische Lösungen ersetzt werden 32
  • 33. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Agenda  Ausgangslage & Herausforderung  Themenfelder für Innovation, Wettbewerb und Regulierung  Ausblick & nächste Schritte 33
  • 34. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Für das Digitale Bezahlen 2020 sind aus Sicht des BdB fünf Maßnahmen besonders relevant Ableitung konkreter, erster Maßnahmen Quelle: Projektteam 34 Schaffung einer einheitlichen Basis für Mobile und E-Commerce-Zahlverfahren in Europa Freie Wahl für Verbraucher und Händler bei Zahlverfahren in allen Situationen Gleiche Voraussetzungen bei Zugang und der Nutzung von baren und unbaren Zahlungsdiensten Essentielle Infrastrukturen Gesetzliche Zahlungsmittel Wahlfreiheit (durch Unbundling) Datenbasierte Geschäftsmodelle Registrierung/ Legitimation Verbraucher- orientiertes „SEPA 2.0“ Digitales Bezahlen 2020 Priorisierte Maßnahmen 1 2 3 4 5
  • 35. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Den fünf priorisierten Maßnahmen lassen sich konkrete Umsetzungsschritte zuordnen 35 Maßnahmen im Detail ZDA = Zahlungsdiensteanbieter Quelle: Projektteam Detailmaßnahmen Essentielle Infrastrukturen 5 • Definition essentieller Infrastrukturen • Verpflichtung der Hersteller zur Zugangsgewährung • Investitionssicherheit durch Sicherstellung von Standards Gesetzliche Zahlungsmittel 2 • Definitionserweiterung gesetzlicher Zahlungsmittel (Legal Tender) um weit verbreitete auf SEPA basierende unbare Zahlverfahren Wahlfreiheit (durch Unbundling) 4 • Identifizierung marktbeherrschender Online-Marktplatz-Anbieter • Verpflichtung zum diskriminierungsfreien Angebot verschie- dener Zahlverfahren (kein Bundling von Zahlung und Handel) Datenbasierte Geschäftsmodelle 3 • Definition verschiedener Geschäftsmodellkategorien • Zuordnung von Zahlungsdiensten zu einer der drei Kategorien • Explizite Aufklärungspflicht zum Wohle des Verbrauchers Registrierung/ Legitimation 1 • Definition europaweiter Standards für Legitimationen • Wieder- und Weiterverwendung vorhandener Legitimationsdaten Mögliches Instrument • Nächste AML Richtlinie • AEUV Art. 128 Abs. 1 • VO 974/98/EC Art. 10+11 • Ergänzung EU-DSGVO und nächste PSD sowie EBA- Konsult. (XS2A-Standards) • Neue DG COMP-Initiative • Neue DG COMP-Initiative • Nächste PSD
  • 36. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Unmittelbarer Nutzen entsteht für alle Akteure 36 Nutzen für Stakeholder ZDA = Zahlungsdiensteanbieter Quelle: Projektteam Verbraucher Händler/ Unternehmen Banken & andere ZDA Infrastruktur funktioniert immer, möglichst universell für verschiedene Verfahren Essentielle Infrastrukturen 5 Freie Wahl des präferierten Zahlinstruments unabhängig vom Gerätehersteller/-typ Mehr Flexibilität und Reichweite bei der Entwick- lung eigener Verfahren Freie Gestaltung des Akzep- tanzmixes zur Optimierung von Reichweite & Kosten Gesetzliche Zahlungsmittel 2 Freie Wahl des Zahlverfahrens - Kunde trifft Entscheidung nach Präferenz Förderung von SEPA- und anderen, weit verbreiteten unbaren Zahlverfahren Wahlfreiheit (durch Unbundling) 4 Kunde kann uneingeschränkt präferiertes Zahlverfahren im E-Commerce nutzen Freie Gestaltung des Akzep- tanzmixes zur Optimierung von Reichweite & Kosten Fairer Wettbewerb der Online-Zahlverfahren und Zahlungsdiensteanbieter Datenbasierte Geschäftsmodelle 3 Transparenz und Kontrolle über Verwendung persönlicher Daten Möglichkeit zur Erschließung neuer Kundensegmente (z. B. Digital Deniers) Fairer Wettbewerb und einheitliche Bedingungen für alle Zahlungsdiensteanbieter Registrierung/ Legitimation 1 Einmalige medienbruch- freie Legitimation, auf die sich Anbieter stützen können Erhöhung der Conversion sowie Reduzierung des Betrugsrisikos Kostenreduzierung und bessere Schnittstellen- nutzung für neue Services